Fiskus kommt zum QR-Code-Check Alexander Müller, 05.07.2022 10:37 Uhr
Seit Beginn der Pandemie hatten die Apotheken zumindest vor dem Fiskus einigermaßen Ruhe – die gefürchtete spontane Kassen-Nachschau vor Ort gab es nicht. Doch das dürfte sich jetzt ändern: In den kommenden drei Sommermonaten soll es verstärkt Stichproben-Prüfungen in Apotheken geben. Dabei spielt offenbar der QR-Code auf dem Bon eine zentrale Rolle.
Seit Anfang 2020 ist für Apotheken und andere Einzelhändler eine TSE (technische Sicherheitseinrichtung) vorgeschrieben, die alle Geschäftsvorgänge speichert. Und eigentlich muss die TSE offiziell angemeldet werden. Aber die Finanzbehörden haben das digitale Meldeformular noch immer nicht fertig, so dass der Einsatz der TSE aktuell nur vor Ort überprüft werden kann. Das kann im Rahmen einer Kassen-Nachschau geschehen.
Anders als bei einer Betriebsprüfung können die Finanzbeamten bei einer Kassennachschau spontan in der Apotheke auftauchen und die Buchführung kontrollieren. Und die Schulung für diese Tätigkeit sei im Mai/Juni abgeschlossen worden, berichtet Steuerberater Dr. Bernhard Bellinger. Der Fachanwalt für Steuerrecht steht in Kontakt zu Referenten der Finanzverwaltung NRW. Bei einem Seminar der Steuerakademie Schleswig-Holstein am 27. April, bei dem auch Bellinger referierte, haben zwei Vertreter der Finanzverwaltung als Referenten durchblicken lassen, wohin die Reise geht.
AmadeusVerify checkt Apotheken
Demnach werden die Außenprüfer von Juli bis September gezielt Testkäufe auch in Apotheken machen und anschließend den Bon prüfen. Ist hier ein QR-Code aufgedruckt, wird dieser sofort mit der App „AmadeusVerify“ gecheckt, wahlweise mit der frei verfügbaren App „Fiskalcheck“. Ist danach die TSE korrekt im Einsatz, gibt es einen grünen Haken und die Kassennachschau wird abgebrochen – ohne dass das Apothekenteam überhaupt etwas davon mitbekommt.
Meldet die App dagegen einen Fehler, geht der Finanzbeamte wieder rein und beginnt mit der Kassennachschau. Bellinger zufolge steht dann zunächst eine Kontrolle des Bargeldbestands (Kassensturz) und des Kassenbuchs an. Eine Kassennachschau kann bei Auffälligkeiten sofort in eine Betriebsprüfung übergehen, das liegt im Ermessen des Außenprüfers.
QR-Code erspart Prüfung
Der QR-Code auf dem Bon ist nicht verpflichtend, die Informationen können auch in Textform aufgedruckt werden. Und tatsächlich drucken Bellinger zufolge die allermeisten Apotheken keinen QR-Code – sollten dies aus seiner Sicht aber besser tun. Denn aus der Präsentation der beiden Finanzbeamten gehe klar hervor, dass nur ein grüner Haken bei „AmadeusVerify“ die Apotheke vor einer eingehenderen Prüfung bewahren kann und dieser Haken ist nur bei Andruck eines QR-Codes technisch möglich.
In der Software lässt sich normalerweise auswählen, wie der Bon bedruckt werden soll. Awinta allerdings verzichtet noch auf diese Option mit dem Argument, dass der QR-Code nicht verpflichtend sei. Zudem kann es beim Einsatz von Nadeldruckern zu Verzögerungen oder Problemen mit den QR-Codes kommen.