Finanztipps vom Steuerberater APOTHEKE ADHOC, 10.11.2022 15:31 Uhr
Der Zinsmarkt ist aktuell stark in Bewegung. Deshalb sollten Apotheken jetzt ihre Finanzen in den Blick nehmen, rät Steuerberater Torsten Feiertag. „Die Zeit von Niedrigzinsen für aufgenommene Darlehen und eventuellen Minuszinsen/Verwahrentgelte für Sparguthaben ist Vergangenheit. Jetzt geht es um die Sicherung von Zinsen.“
Forward-Darlehen
Der erste Tipp des Steuerberaters betrifft Schuldzinsen: Nicht wenige Inhaber:innen hätten noch laufende Darlehen zu bedienen. Die früher vereinbarten Zinssätze seien heute in weiter Ferne. „Es ist heute schon sichtbar, dass das Zinsniveau weiter steigen wird. Wer denkt, dass das Zinsniveau in den nächsten Jahren weiter steigt, oder auch so bleibt, für den ist ein Forward-Darlehen eine gelungene Gelegenheit zu handeln“, so Feiertag.
Forward-Darlehen sind in die Zukunft gerichtet, so dass man sich künftigen Zinssatz sichern können. „Diese Darlehen, welche auf die Restschuldsumme bemessen werden, kosten in der Regel 0,25 bis 0,75 Prozent pro Jahr“, so Feiertag. Bei Darlehen für betriebliche Investitionen seien die diese Zinsen und Gebühren als Betriebsausgaben steuerlich abzugsfähig.
Bausparvertrag
Neben dem Forward-Darlehen gebe es für Immobilienkredite auch den Bausparvertrag. „Hier kann man sich einen Zinssatz von circa 1,5 bis 2 Prozent sichern. Klingt lukrativ kostet aber auch entsprechende Abschlussgebühren – zum Beispiel 1 Prozent der Kreditsumme. Feiertag rät den Apothekern, ihren Kundenberater bei der Bank anzusprechen und sich noch einen günstigen Zinssatz zu sichern.
Guthabenzinsen oder Depot
Mit den steigenden Zinsen sind endlich auch die Verwahrentgelte vom Tisch. Doch viele Banken sind mit Guthabenzinsen auf Tages-, Termin- und Festgelder noch zurückhaltend. Die Apobank hat nun immerhin angekündigt, sich wieder in diese Richtung zu bewegen. Was wären Alternativen? „Nicht selten bieten die Banken Aktiendepots oder gleich eine Vermögensverwaltung, welche durchaus Renditen von 5 bis 10 Prozent bringen können“, so Feiertag. Das wäre jedenfalls besser, als etwaiges Guthaben von der Inflation auffressen zu lassen.
Vorauskasse beim Großhandel
Im Betrieb gibt es als Alternative noch die „Vorauskasse“ beim Großhandel. Hier seien 1 bis 3 Prozent drin, so der Steuerberater. In der Regel könne eine bis anderthalb Monatsrechnungen vorausbezahlt werden, welche dann monatlich Guthabenzinsen abwirft. „Über das Vorauskasse Konto können Sie jederzeit verfügen. Wer solch eine Anlage zeichnen will, sollte seinen Vertreter des Großhandels zeitnah ansprechen“, so Feiertag. Bei den genossenschaftlichen Großhändlern gebe es darüber hinaus noch die lukrativ verzinsten Genossenschaftsanteile.