Verschiedene Krankenkassen informieren über Ausnahmeregelungen bei Fiebersäften. Für Apotheken bedeutet dies eine massive Erleichterung bei der Abgabe. Auf Anfrage ziehen auch die großen Krankenkassen mit: Neben Barmer und Techniker Krankenkasse (TK) macht auch die DAK-Gesundheit von den Ausnahmen Gebrauch. Die AOK Rheinland/Hamburg gibt an, den Empfehlungen des BfArM sowie des GKV-Spitzenverbandes zu folgen.
Die Engpässe im Bereich der Fiebersäfte sind regional sehr unterschiedlich, wie auch die Barmer erklärt: „Laut unseren Informationen gibt es regionale Unterschiede, ob bestimmte Paracetamol- oder Ibuprofen-haltige Fiebersäfte oder auch Zäpfchen in kindgerechten Darreichungsformen lieferbar sind oder nicht.“ Während einige Apotheken immer wieder mal kleckerweise einige Packungen bekommen, bleiben in anderen bereits seit Wochen die Schubladen leer.
Mithilfe von Übergangsregelungen soll die Abgabe von Paracetamol- und Ibuprofen-haltigen Fiebersäften erleichtert werden. Kürzlich informierte die BIG über eine Übernahme der Mehrkosten. Zuvor hatten bereits die IKK classic, sowie die AOK Sachsen-Anhalt und der BKK Landesverband Süd über Ausnahmeregelungen informiert. Doch wie sieht es mit den großen Krankenkassen aus?
Auch die Techniker Krankenkasse (TK) erklärt: „Wenn es aufgrund der besonderen derzeitigen Situation bei Paracetamol- und Ibuprofen-haltigen Fiebersäften zu Lieferengpässen kommt, werden wir in diesen Fällen die Mehrkosten entsprechend übernehmen. Die TK beobachtet die Markt- und Versorgungssituation auch bei diesen Arzneimitteln sehr genau – und wird auf aktuelle Entwicklungen reagieren.“ Ähnlich antwortet die DAK: Sie übernimmt im Rahmen einer Ausnahmeregelung ebenfalls die Mehrkosten. „Diese kann die Apotheke mit dem Rezept direkt abrechnen“, erläutert die Krankenkasse.
Die AOK Rheinland/Hamburg erklärt auf Anfrage: „Bezüglich der eingeschränkten Liefersituation von paracetamol- und ibuprofenhaltigen Fiebersäften folgt die AOK Rheinland/Hamburg den Empfehlungen des BfArM sowie des GKV-Spitzenverbandes. Allerdings: „Anfragen zur Übernahme der Mehrkosten im Fall der Nichtlieferbarkeit aufzahlungsfreier Alternativen sind uns aktuell nicht bekannt“, so eine Sprecherin.
APOTHEKE ADHOC Debatte