Fiebersäfte/Antibiotika: Eltern müssen ab Mai aufzahlen Hanna Meiertöns, 24.04.2023 11:32 Uhr
Als Maßnahme gegen die Lieferengpässe wurden die Festbeträge für Fiebersäfte und Antibiotika ab Februar vorübergehend ausgesetzt. Ende des Monats ist damit Schluss – mit Folgen für die Versicherten. Denn nicht alle Hersteller machen die zwischenzeitliche Preiserhöhung wieder rückgängig. Nach Recherchen von APOTHEKE ADHOC werden bei rund 30 Präparaten für die Patient:innen neue oder höhere Aufzahlungen fällig.
Für sieben Wirkstoffe oder Wirkstoffgruppen hatten die Krankenkassen zum 1. Februar die Festbeträge ausgesetzt, darunter Fiebersäfte und -zäpfchen mit Paracetamol und Ibuprofen sowie Antibiotika-Suspensionen. Die Freigabe galt für zehn Festbetragsgruppen, betroffen waren 181 PZN, wobei die Regelung unmittelbar nur Auswirkungen auf rund 60 Arzneimittel hatte – die anderen Präparate lagen bereits unter Festbetrag oder waren außer Vertrieb.
Allerdings war die Regelung auf drei Monate befristet, das Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG) wird erst zum Sommer in Kraft treten. Mehrere Firmen hatten die Preise um bis zu 76 Prozent angehoben – und werden diese auch über die Aussetzung hinaus beibehalten. Die Festbetragsdifferenzen müssen ab dem 1. Mai die Eltern tragen.
Hälfte mit Aufzahlungen
Im Ergebnis fallen für die Hälfte aller betroffenen PZN wieder Aufzahlungen an, also rund 90 Positionen inklusive der „Karteileichen“. Lässt man die 140 PZN außen vor, bei denen es im Zeitraum der Aussetzung keine Preisbewegung gab, bleiben die allermeisten der rund 30 Preiserhöhungen bestehen: Außer drei Löschungen gab es nur vier Preissenkungen: Azithromycin Ratiopharm, Ibuflam 20 mg/ml und 40 mg/ml sowie Cefaclor Aristo, bei dem es vorher gar keine Erhöhung gegeben hat.
Erklären sich die Krankenkassen nicht bereit, die Mehrkosten zu übernehmen, wird es ab 1. Mai in der Apotheke wohl Diskussionen mit Kundinnen und Kunden geben. Einerseits geht es um Präparate für Kinder, die sogar von der Zuzahlung befreit sind, andererseits um Antibiotika, bei denen die Suche nach lieferbaren Produkten derzeit ohnehin eine Herausforderung ist.
Während es bei Fiebersäften mitunter auch ohne Aufzahlung geht, müssen Versicherte bei Paracetamol-Zäpfchen das Portemonnaie herausholen, um über die Zuzahlung hinaus einen Eigenanteil zu leisten. Antibiotika wie Amoxicillin, Azithromycin, Cefaclor, Cefixi, Cefpodoxim oder Penicillin V gibt es Anbieter ohne Aufzahlung, bei Clarithromycin langt selbst 1A Pharma hin. Generell verzichten einige Firmen wie Hexal und Infectopharm bei ihrem Portfolio nicht auf die Mehrkosten. Und richtig teuer kann es werden, wenn wie bei Clarithromycin wegen der Engpässe auf Altoriginale zurückgegriffen werden muss: Der Saft Klacid Forte liegt 20 Euro über Festbetrag.
Fiebersäfte
Ibuflam ohne Aufzahlung
Zentiva war zum Februar am mutigsten: Ibuflam 20 mg/ml kostete in der Apotheke ab Februar 5,97 Euro statt 3,39 Euro, das entsprach einer Preissteigerung von mehr als 76 Prozent. Auch beim 4-prozentigen Saft gab es einen Preissprung von mehr als 50 Prozent, von 4,53 Euro auf 6,97 Euro. Schon 2020 war der Preis für Ibuflam 40 mg/ml um circa 50 Prozent erhöht worden, von 2,93 Euro am Jahresanfang auf 4,37 Euro am Jahresende.
Ab Mai senkt der Hersteller die Preise aber wieder unter Festbetragsniveau: Ibuflam 40 mg/ml kostet dann 4,59 Euro – sechs Cent mehr als zuvor, der 2-prozentige Saft liegt wieder bei 3,39 Euro.
Nurofen mit Mehrkosten
Reckitt erhöhte die Apothekenverkaufspreise (AVP) für die Nurofen-Säfte zum 1. Februar um etwa 25 Prozent, die höheren Preise werden auch im Mai beibehalten. Je nach Variante fallen damit Aufzahlungen
Auch Stada hält an der Preiserhöhung fest, mit dem Sprung von 4,70 Euro auf 5,28 Euro zog man mit Hersteller Ratiopharm gleich, der den Preis schon im vergangenen Oktober angepasst hatte.
Der wieder scharf gestellte Festbetrag liegt bei 5,09 Euro, diesem Preisniveau entsprechen dann Aliud, AbZ und Zentiva.
Zäpfchen
Für Paracetamol-Zäpfchen fallen in den meisten Fällen Mehrkosten an, das war aber auch schon vor der Festbetragsaussetzung der Fall: Die Preise für die Zäpfchen der Firmen Aliud, Bene, Berlin Chemie, Denk, Ratiopharm und Stada überstiegen ohnehin die Festbetragsgrenzen, in der Regel um etwa ein bis zwei Euro.
Preiserhöhungen blieben weitestgehend aus. Stada hatte zum Februar die Preise allerdings noch einmal erhöht, für zehn Zäpfchen à 125 mg stieg der AVP von 1,40 auf 2,18 Euro, der Festbetrag liegt bei 1,21 Euro. Der Preis für eine Packung Zäpfchen der Stärke à 250 mg liegt mit 2,57 Euro ab Mai 1,11 Euro über Festbetrag. Zehn Zäpfchen mit jeweils 500 mg Paracetamol kosten 3,47 Euro, das entspricht Mehrkosten von 1,71 Euro (Festbetrag 1,76 Euro).
Berlin Chemie erhöhte mit etwas Verspätung zum 15. Februar den Preis für die 125 mg Zäpfchen von 2,62 Euro auf 3,55 Euro pro Packung – das entspricht einer Festbetragsdifferenz von 2,34 Euro.
Im April zog auch Aliud nach, zehn Zäpfchen á 125 mg kosten seitdem 2,15 Euro (zuvor 1,94 Euro), für die 250 mg Zäpfchen erfolgte eine Erhöhung um 50 Cent (von 2,06 Euro auf 2,56 Euro). Der Preis für die Zäpfchen à 500 mg liegt 1,01 Euro über Festbetrag, diese kosten seit April 2,77 Euro statt zuvor 2,15 Euro.
Antibiotika
Zwei Hersteller nahmen auch Antibiotika ins Visier, einer davon rudert zum Mai wieder zurück: Ratiopharm erhöhte den Preis für den Azithromycin-Saft (PZN 00463740) von 13,59 Euro auf 14,73 Euro – diese Preisänderung wird wieder rückgängig gemacht. Der Festbetrag liegt eigentlich bei 13,61 Euro.
Bei Aspen änderte sich der AVP für die Cotrimoxazol-Suspensionen (Trimethoprim/Sulfamethoxazol) in beiden Wirkstärken zum Februar, obwohl dieser bereits zuvor über Festbetrag gelegen hatte, dies wird auch über die Festbetragsaussetzungen hinaus so bleiben.
Viele Infectopharm-Präparate liegen schon seit November über Festbetragsniveau, hier müssen Eltern ab Mai die Differenzen von circa zwei bis vier Euro selbst tragen.
Hersteller Aristo senkt tatsächlich den Preis für seinen Cefaclor-Saft ohne vorangegangene Preiserhöhung – um vier Cent, von 14,61 Euro auf 14,57 Euro. Die Festbetragsgrenze für das Präparat liegt bei 15,46 Euro.