FFP2-Pauschale: BMG rechnete mit 4,29 Euro EK Alexander Müller, 27.01.2021 15:34 Uhr
36 Euro für sechs FFP2-Masken – die Vergütung der Apotheken für die Beschaffung und Verteilung der Schutzmasken ist fraglos nicht schlecht. In der Publikumspresse wird die Regierung schon dafür beschimpft, hier allzu großzügig zu sein. Im Bundestag hat sich auch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen nach dem Zustandekommen des Betrags erkundigt. Aus der Antwort des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) geht hervor, dass man in Spahns Haus mit einem Einkaufspreis von 4,29 Euro gerechnet hat.
Die Grünen unterstützten das Vorhaben zwar grundsätzlich, wie die Fraktion betont, „gerade in Bezug auf die Verteilung sowie die Beschaffung der Masken bleiben aber weiterhin grundlegende Fragen offen“ – insbesondere zum Erstattungspreis von sechs Euro je Maske. Dieser geht laut BMG auf eine in Auftrag gegebene Markterhebung zurück. Zum Stichtag 9. Oktober wurde demnach ein Durchschnittspreis für FFP2-Masken von 4,29 Euro errechnet. Für den Vergleich herangezogen wurden vor allem Angebote von Online-Händlern.
Da die vom Bund finanzierten Masken über Apotheken abgegeben würden, seien bei der Festsetzung der Vergütung die Kosten für Beschaffung, Beratung und Abrechnung über die Rechenzentren zu berücksichtigen gewesen. Und ein bisschen sollen die Apotheken wohl auch für ihren bisherigen Aufwand in der Pandemie entschädigt werden: Sie seien – anders als Internet-Anbieter – in besonderer Weise gefordert gewesen, hätten beispielsweise Hygiene-Konzepte für ihre Teams und Kunden umgesetzt.
Bei der Maskenverteilung sei der zudem der Aufwand der Umverpackung zu berücksichtigen. Schließlich seien die Schutzmasken selten in Packungsgrößen von drei oder sechs Stück auf dem Markt. Von dem Erstattungsbetrag soll zudem „ein Anreiz für die Apothekerinnen und Apotheker ausgehen, sich an der mit zusätzlichem Aufwand verbundenen Abgabe der Schutzmasken zu beteiligen“, so das BMG. Und nicht zuletzt trügen die Apotheken auch das wirtschaftliche Risiko der Abgabe der Masken. Auch seien sich selbst für die Beschaffung zuständig.
Die Grünen hatten zudem gefragt, ob auch Versandapotheken die Berechtigungsscheine einlösen, was das BMG bejaht. Nur bei der Verteilaktion der Gratismasken im Dezember waren die Vor-Ort-Apotheken exklusiv zuständig. Dafür haben sie bekanntlich eine pauschale Vergütung erhalten – unabhängig von der Menge der abgegebenen Masken.
Ferner wollten die Grünen wissen, ob es ausreichend ist, dass den ausgegebenen Masken die allgemeinen Herstellerinformationen beigefügt werden oder ob zusätzliche Informationen notwendig sind, damit die Masken auch richtig getragen werden. Das BMG teilt mit, man habe der Abda im Dezember ein Informationsblatt zum korrekten Aufsetzen der Schutzmaske gegeben. Über diesen Kanal seien die Apotheken informiert worden, die ihre Kundinnen und Kunden entsprechend aufklären könnten.
Ob die Apotheken eine sterile Umverpackung gewährleisten könnten und ob das im Alltag überhaupt zu bewältigen sei, wollten die Grünen noch wissen. Die Regierung vertraut auch in diesem Punkt auf die Apotheken: „Apotheken sind in der Lage, eine ordnungsgemäße Neuverpackung in geeigneter Weise und unter geeigneten hygienischen Bedingungen vorzunehmen.“ Auch größeren Andrang bei der Abgabe der Masken könnten die Apotheken gut bewältigen. Das BMG verweist in diesem Zusammenhang auch auf das Stufenmodell der Kassen, die Risikogruppen in drei Tranchen mit den Coupons auszustatten.
Warum die Verteilung über die Apotheken stattgefunden hat, begründet das BMG mit einem Lob für den Berufsstand: Die Abgabe von voraussichtlich mehreren hundert Millionen Schutzmasken innerhalb von nur vier Monaten sei mit erheblichen Anforderungen verbunden. „Die Apothekerschaft verfügt neben den dafür erforderlichen Selbstverwaltungs- und Distributionsstrukturen auch über die notwendigen Beschaffungswege. Dies ist im vergleichbaren Ausmaß bei anderen Leistungserbringern und bei den gesetzlichen Kranken-und Pflegekassen nicht der Fall“, so das BMG.