Ungewöhnliche Regelung

FFP2-Masken: Spahn 500 Millionen Euro-Blankoscheck

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Berlin -

Einen Tag nach der Ankündigung von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn, ab Mitte Dezember kostenfreie FFP2-Masken verteilen zu lassen, haben sich bereits zahlreiche Interessenten in den Apotheken gemeldet. „Allein die Ankündigung einer solchen Verordnung hat bereits heute zu einem enormen Andrang in allen saarländischen Apotheken geführt“, berichtet die Apothekerkammer des Saarlandes und mahnt die Kunden zu Geduld. Denn die FFP2-Maskenverordnung ist noch gar nicht in Kraft und erst müssen Großhandel und Apotheken die Masken noch beschaffen. Wer jetzt schon vorgesorgt hatte, kann sich bestätigt fühlen.

Wie schnell die Masken-Verordnung geboren werden musste, belegt die Regelung zur Bezahlung der Apotheker für den Monat Dezember. Gesundheitsminister Spahn stellt den Apothekern einen Blanko-Scheck aus. Knapp 500 Millionen Euro überweist er an den Nacht- und Notdienstfonds des DAV, der es an die Apotheker verteilt. „Das BAS überweist innerhalb einer Woche nach Inkrafttreten der Verordnung pauschal 491,4 Millionen Euro an den Fonds zur Förderung der Sicherstellung des Notdienstes von Apotheken“, so steht es in der Verordnung. Dieser Betrag deckt nur die Kosten der Maskenverteilung bis zum Jahresende – grob gerechnet für 81 Millionen Masken.

Wenn man bedenkt, wie hartnäckig die Abda um die Bezahlung neuer pharmazeutischer Dienstleistungen mit Spahn gerungen und 150 Millionen Euro für ein ganzes Jahr herausgeschlagen hat, ist das schon bemerkenswert. Noch bemerkenswerter ist allerdings, dass die Apotheken den Buchstaben der Verordnungsregelung zur Ausschüttung an den NNF zufolge gar keine Gegenleistung erbringen müssen. Keine einzige Maske muss abgegeben werden, um an der Geldverteilung des NNF zu partizipieren. Das ist ein einzigartiger Vorgang. So etwas hat es noch nie gegeben. Rationale Kaufleute könnten auf die Idee kommen, dass jede neu beschaffte Maske streng genommen ökonomischer Unfug ist.

Klar ist aber auch und vor allem: Diese ungewöhnliche Regelung ist dem Umstand geschuldet, dass die politische Eile hinter der Maskenverteilung keine andere Lösung zuließ – zumindest für den Dezember nicht. Daher sollten sich alle Apotheker ohne kaufmännische Rentabilitätsgedenken an der Maskenaktion nach allen Kräften beteiligen – nicht nur weil es medizinisch im Kampf gegen das Corona-Virus als Heilberufler geboten ist. Der Andrang am heutigen Tag ist doch nur ein Vorgeschmack darauf was, ab dem 15. Dezember in und vor den Apotheken los sein wird.

Apotheker, die sich nicht an der Aktion beteiligen, werden sich nicht nur dem Zorn ihrer Kunden stellen müssen, sondern werden den gerade erst in der Corona-Krise aufpolierten Image des Berufsstandes nie mehr gutzumachenden Schaden zufügen – Staatsknete in die Tasche zu stecken, ohne einen Finger krumm zu machen, dass geht nicht. Also: Spahns Blankoscheck für den Dezember ist eine Vorauszahlung auf das Vertrauen der Politik in die Apotheker. Die Apotheker müssen diesem Vertrauen auf jeden Fall mit einer Gegenleistung gerecht werden. Niemand sollte sich auf seine Kollegen verlassen und so viele Masken wie möglich herbeischaffen, um den Ansturm der Risikopatienten bedienen zu können.

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