FFP2-Masken – freie Preiskalkulation erlaubt Alexandra Negt, 04.01.2022 13:38 Uhr
Die Pflegehilfsmittelpauschale wurde zum Jahreswechsel von 60 auf 40 Euro gesenkt. Somit gelten seit 1. Januar für die zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel erneut wieder die jeweils vereinbarten Vertragspreise. Für FFP2-Masken trifft dies nicht zu – der GKV-Spitzenverband hat deutlich gemacht, dass sie keiner vorgeschriebenen Preiskalkulation unterliegen.
Eine angemessene freie Preiskalkulation von FFP2-Masken im Rahmen der Pflegehilfsmittelversorgung ist erlaubt, darüber informiert der GKV-Spitzenverband den Deutschen Apothekerverband (DAV) im Rahmen der neuen Regelungen zu Jahresbeginn. Denn ab sofort gelten für zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel wieder die jeweils vereinbarten Vertragspreise. FFP2-Masken unterliegen keinen Vertragspreisen – eine Abgabe zu marktüblichen Preisen ist erlaubt.
Die bereits bestehende Vertragsposition „Mundschutz“ schließt nur den einfachen OP-Schutz mit ein. Die partikelfiltrierenden Halbmasken sind in der Position nicht enthalten. Im Februar soll im Rahmen der Fortschreibung der Produktgruppe 54 „Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel“ auch eine neue Produktart für Partikelfiltrierende Halbmasken (54.99.01.5) aufgenommen werden.
Aktuell befinden sich in der Produktuntergruppe 54.99.01 „Schutzbekleidung“ Fingerlinge, Einmalhandschuhe, Mundschutz, Schutzschürzen und Einmallätzchen. Die Produktgruppe Mundschutz ist wie folgt beschrieben: „Ein Mundschutz besteht aus Vlies- bzw. Zellstoff zur Abdeckung von Mund und Nase, mit einer nachformbaren Nasenspange und einem Kopfgummi zur Befestigung. […] Der Mundschutz dient ausschließlich dem Schutz der Pflegeperson, wenn von der Versicherten oder dem Versichertem gesundheitliche Gefährdungen gegenüber der Pflegeperson ausgehen können.“
Absenkung der Pauschale: Die Pauschale für Pflegehilfsmittel wurde im Mai 2020 vorübergehend angehoben. Rückwirkend zum 1. April konnten für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel monatlich 60 Euro statt bislang 40 Euro abgerechnet werden. Im Dezember konnten letztmalig Desinfektionsmittel, Handschuhe und Masken für 60 Euro bestellt werden – ab Januar stehen den Betroffenen und Pflegenden nur noch 40 Euro zur Verfügung.