Mundschutz für ALG-II-Empfänger

FFP2-Gutscheine: Welche Masken für Kinder? Alexandra Negt, 18.02.2021 15:16 Uhr

Auch Kinder von ALG-II-Empfänger:innen erhalten ein Schreiben darüber, dass sie einmalig Anspruch auf zehn kostenlose Schutzmasken haben. Foto: L Julia/shutterstock.com
Berlin - 

ALG-II-Empfänger:innen erhalten einmalig zehn Masken, wobei die Eigenbeteiligung entfällt. Das Informationsschreiben kann bis zum 6. März in der Apotheke vorgelegt werden. Auch Personen, die in einer Bedarfsgemeinschaft mit der Bezugsperson leben, erhalten einen Brief. Hierunter fallen auch Kinder. Doch wie sinnvoll ist die Abgabe von FFP2-Masken an diese Altersgruppe?

In den meisten Bundesländern gilt die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske ab sechs Jahren in Supermärkten, öffentlichen Verkehrsmitteln und anderen Orten, an denen der Mindestabstand von 1,5 m nicht eingehalten werden kann. Neben OP-Masken werden vor allem FFP2-Masken oder gleichwertige Modelle empfohlen. Im Zuge der geänderten Corona-Schutzmaßnahmen erhalten nun alle ALG-II-Empfänger:innen in Deutschland ein Informationsschreiben, welches die Adressaten berechtigt, bis zum 6. März einmalig zehn Schutzmasken in einer Apotheke entgegenzunehmen. Die Schreiben der Krankenkassen gehen auch an die Kinder der Empfänger:innen – unabhängig vom Alter.

Doch wie sinnvoll ist die Abgabe normaler FFP2-Masken an Kinder? Haben die Atemschutzmasken keine optimale Passform, so besteht keine ausreichende Schutzwirkung – weder für den Träger noch für die Umwelt. Bei Kindern unter zwei Jahren sowie schlafenden Kindern ist das Tragen einer FFP2-Maske sogar potentiell schädlich, da sich der Atemwiderstand erhöht.

Pädiater sowie der Kinderschutzbund empfehlen OP-Masken für Kinder und raten vom Tragen einer FFP2-Maske eher ab. „Eine Maske sollte nur bei wachen Kindern verwendet werden und nicht bei Kindern unter zwei Jahren, nicht bei schweren Atemproblemen, wenn die Kinder die Maske nicht ohne Hilfe entfernen können oder wenn sie aufgrund einer geistigen oder körperlichen Behinderung, ihrer intellektuellen Reife oder wegen Verhaltensauffälligkeiten diese nicht bestimmungsgemäß einsetzen können“, heißt es in einer gemeinsamen Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Pädiatrische Infektiologie (DGPI), des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte (bvkj), der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (DGKJ), der Gesellschaft für Pädiatrische Pulmologie (GPP) und der Süddeutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (SGKJ).

„Gesunde Kinder ab zehn Jahren können lernen, sicher und effektiv selbständig mit einer Maske umzugehen. Sie sollten wissen, wie und wann sie die Maske wieder abnehmen können, auch um die Tragezeit zu begrenzen. Kinder ab sechs Jahren können optional eine Maske tragen, aber sie sollten nicht dazu gezwungen werden und sie sollten sie jederzeit abnehmen können, wenn sie dies möchten. Für Kinder ab sechs Jahren ist eine größenadaptierte chirurgische Maske (evtl. mit Bemalung) die vernünftigste Lösung“, heißt es weiter. In den Informationsschreiben ist die explizite Abgabe spezieller Kindermasken nicht gefordert. Doch gibt es überhaupt größenadaptierte Masken für Kinder?

Mittlerweile sind sowohl OP-Masken als auch FFP2-Masken in angepasster Größe für Kinder erhältlich. Bei den meisten Modellen empfiehlt es sich jedoch, den Sitz zu kontrollieren. Gegebenenfalls können die Bänder oder Ohrschlaufen durch Knoten individuell gekürzt werden. Zugunsten des Tragekomforts auf diese Anpassungen zu verzichten, sei jedoch fatal, urteilen Kinderärzte. Denn auch bei Kindern gilt: Nur eine gut abschließende Maske mit minimaler Leckage kann die angegebene Filterleistung auch tatsächlich erbringen.

Kinder-OP-Masken gibt es mittlerweile von zahlreichen Anbietern. In einer relativ kleinen Packungseinheit bietet beispielsweise Klosterfrau solche Schutzmasken an. FFP2-Masken sind ebenfalls in angepasster Größe erhältlich. Einige Hersteller haben Modelle in Formaten, die passgenau für Kinder zwischen vier und acht Jahren sind.

Welche Masken sollen Apotheken also an Kinder abgeben? Der GKV-Spitzenverband kann dazu keine Angaben machen: Dies Verteilaktion sei eine Aktivität der Bundesregierung, die Kassen verschickten die Schreiben lediglich als Dienstleistung im Auftrag der Bundesregierung. Fragen seien daher ans Bundesgesundheitsministerium zu richten. Dort blieb eine Anfrage zunächst unbeantwortet, auch eine Antwort der Abda steht noch aus. Genaugenommen stellen FFP2-Masken in Normalgröße bei Kindern keine ausreichende Schutzleistung sicher.