Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg (LSG) hat in einem jetzt veröffentlichten Urteil vom 4. Mai den Festbetrag für Paliperidon aufgehoben. Allerdings gilt für Invega der Preis des Herstellers Janssen-Cilag nur bis zum 30. Juni als Erstattungsgrundlage. Denn der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Vergleichsgrößen neu berechnet, sodass der Wirkstoff dann wieder in die gemeinsame Festbetragsgruppe „Antipsychotika, andere, Gruppe 1“ mit Risperidon fällt.
Der G-BA hatte 2009 die Arzneistoffe Paliperidon und Risperidon einer gemeinsamen Festbetragsgruppe zugeordnet. Zuletzt bezahlten die Krankenkassen je nach Packungsgröße und Dosis 12,91 Euro bis 30,08 Euro. Der Patient zahlte bei Invega die Differenz des Betrags von 50,43 Euro selbst. Janssen hatte – anstatt seine Preise zu senken – im Oktober 2009 gegen den GKV-Spitzenverband geklagt.
Janssen kritisierte grundsätzlich die Berechnungsmethode, bei der Arzneimittel mit verschiedenen Wirkstoffen innerhalb einer Gruppe vergleichbar gemacht werden. Risperidon wird neben der Behandlung von Schizophrenie unter anderem zur Therapie psychotischer oder manischer Symptome bei schizoaffektiven Störungen angewandt. Außerdem ist es als Wirkstoff zur Kurzzeitbehandlung von anhaltender Aggression bei Patienten mit Alzheimer-Demenz zugelassen. Laut Janssen wird Risperidon vor allem bei Demenz-Patienten eingesetzt, Inverga dagegen hauptsächlich bei Schizophrenie verordnet.
Bereits 2012 hob das LSG den Festbetrag auf. Das Bundessozialgericht (BSG) verwies den Fall 2013 zurück an das LSG. Laut Urteil unterscheiden sich die Anwendungsgebiete der beiden Neuroleptika: „Da Risperidon in großem Umfang bei anderen Indikationen verordnet wird, ist die Vergleichsgröße zu niedrig, soweit es das gemeinsame Anwendungsgebiet betrifft.“ Es handele sich deshalb um „eine tatsächliche Verzerrung“.
Die Herausnahme allein der kleinsten Wirkstärken à 2 mg führe bereits zu einem erheblichen Anstieg der Berechnungsgrundlage für Risperidon um circa 100 Prozent: Damit habe sich der Festbetrag verdoppelt.
Allerdings hatte der G-BA durch Beschlüsse im Dezember und Februar neue Vergleichsgrößen für die Festbetragsgruppe berechnet. Diese Korrektur bewirkt laut LSG, „dass für die Behandlung der Schizophrenie doppelt soviel Wirkstoff Risperidon benötigt wird, als dies bislang angenommen wurde“.
Der GKV-Spitzenverband hat im Mai daraufhin neue Festbeträge für beide Antipsychotika beschlossen, die am 1. Juli in Kraft treten – bis dahin gilt kein Festbetrag für Invega. Der neue Festbetrag für eine Standardpackung (100 Stück oder ml) mit der Wirkstärkenvergleichsgröße 0,4 beträgt 6,48 Euro.
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