Tamoxifen, Folinsäure und Co.

Festbeträge für versorgungskritische Wirkstoffe steigen

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Berlin -

In der Regel werden Festbeträge gesenkt. Zum 15. April werden Festbeträge angehoben. Betroffen sind Arzneimittel mit den Wirkstoffen Sulfamethoxazol/Trimethoprim, Ciclosporin, Folinsäure und Tamoxifen. Das Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG) macht es möglich.

Mit dem ALBVVG wurde eine Änderung in § 35 Sozialgesetzbuch (SGB V) getroffen. Demnach kann für versorgungskritische Wirkstoffe seit dem 1. Oktober 2023 der Festbetrag auf Grundlage der Abgabepreise der pharmazeutischen Unternehmer um 50 Prozent oder des für die Anwendung maßgeblichen Preisstands nach § 130a Absatz 3a – Preismoratorium – um 50 Prozent angehoben werden. Der neue Festbetrag gilt mindestens für einen Zeitraum von zwei Jahren. Ziel der Festbetragserhöhung ist es, die Versorgung zu sichern und Herstellern finanzielle Anreize zu bieten.

Ein Wirkstoff gilt als versorgungskritisch, wenn dieser als versorgungsrelevant eingestuft wurde und es drei oder weniger Zulassungsinhaber, endfreigebende Hersteller oder Wirkstoffhersteller für im Verkehr befindliche Arzneimittel gibt. Oder es in der Vergangenheit einen Versorgungsmangel gab, oder der Wirkstoff auf der Substitutionsausschlussliste geführt wird.

Festbeträge für vier Wirkstoffe/Kombinationen steigen

Weil für die Fixkombination Trimethoprim/Sulfamethoxazol sowie die Wirkstoffe Folinsäure, Tamoxifen und Ciclosporin bereits in der Vergangenheit ein Versorgungsmangel festgestellt wurde, gelten die Wirkstoffe als versorgungskritisch und die Festbeträge können zum 15. April angehoben werden. Seit Inkrafttreten des ALBVVG ist es das erste Mal, dass von der Möglichkeit der Festbetragsanhebung Gebrauch gemacht wird.

Allerdings steigen die Festbeträge nicht um 50 Prozent. Bei Tamoxifen zu 20 mg und 100 Tabletten, liegt die Erhöhung bei 25 Prozent – von 22,47 Euro auf 28,05 Euro. Zudem sichern seit knapp zwei Jahren nur noch zwei Hersteller die Versorgung der Patientinnen. Lieferengpässe bei Tamoxifen sind die Folge einer dramatischen Marktkonzentration.

Bei der Fixkombination Trimethoprim/Sulfamethoxazol erhöhen sich die Festbeträge bei der Suspension für Erwachsene und Tabletten um 13 Prozent beziehungsweise 8 Prozent. Trotz Anpassung Mitte des Monats liegen die Apothekenverkaufspreise schon heute über dem Festbetrag. Bei der Suspension zu 400mg/5ml + 80mg/5ml zu 100 ml erhöht sich der maximale Erstattungspreis von 15,23 Euro auf 17,20 Euro – der Preis der Packung liegt heute bei bereits 19,23 Euro. Bei 20 Tabletten zu 800 mg/160 mg erhöht sich der Festbetrag von 13,38 Euro auf 14,42 Euro. Versicherte müssen weiterhin aufzahlen, denn der Apothekenverkaufspreis liegt mit 17,37 Euro schon heute über dem neuen Festbetrag.

Bei Folinsäure steigt der Festbetrag um bis zu 49 Prozent. Ein Beispiel ist die Stärke zu 10 mg/ml in der Packung 10x10 ml. Hier steigt der Festbetrag von 446,06 Euro auf 663,44 Euro. Allerdings liegt der Preis schon heute unter dem Festbetrag. Zudem empfiehlt das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), den Versorgungsmangel für Folinsäure-haltige Arzneimittel aufzuheben. Mittlerweile werde die Versorgung wieder durch regulär zugelassene Ware gewährleistet.

Eine Anpassung gibt es auch bei Ciclosporin. Hier ist eine Steigerung um 49 Prozent in der Stärke 100 mg zu 100 Kapseln von 396,04 Euro auf 588,41 Euro zu verzeichnen. Ein Hersteller meldet einen Lieferengpass, der voraussichtlich bis Juli andauert.

Der Festbetrag ist die vom GKV-Spitzenverband festgelegte Preisobergrenze und somit der maximale Betrag, den die Kassen für ein Arzneimittel zahlen. Festbeträge werden gebildet, wenn mehrere Arzneimittel als vergleichbar eingestuft werden und die Kassen eine niedrige Erstattungsobergrenze festlegen wollen. Dann ist von sogenannten Festbetragsgruppen die Rede. Geht das Preisniveau innerhalb der Festbetragsgruppe nach unten, senkt auch der GKV-Spitzenverband den Festbetrag.

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