Formfehler auf Rezeptvordruck

Fentanyl-Nasenspray: Apotheken droht Retaxwelle

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Berlin -

Apothekern in Hessen droht möglicherweise eine Retaxwelle der AOK. Weil auf einem Rezeptvordruck des Palliativnetzes Osthessen die Hilfsstoffe einer Rezeptur für Fentanyl-Nasenspray nicht aufgeführt sind, wurden schon mehrere Apotheken angeschrieben. Doch die Ärzte haben versprochen, sich für die Kollegen in der Offizin einzusetzen.

Die acht Ärzte im Palliativnetz benutzen mehrere alternative Vordrucke, die bei Bedarf aufgerufen und rezeptiert werden. Die Varianten sind mit verschiedenen Dosierungen gespeichert, damit die Verordnung schneller geht und – was jetzt paradox ist – stets alle Formalien eingehalten werden. Bei der Überarbeitung eines dieser Vordrucke sind offenbar die Hilfsstoffe abhandengekommen.

In den Apotheken ist das bislang nicht aufgefallen, denn das Fentanyl-Nasenspray wird etwa seit der Jahrtausendwende nach diesem Rezept hergestellt. Der AOK Hessen ist der Formfehler aber nicht entgangen. Mehrere Apotheken in Hessen wurden schon retaxiert. Die Kasse verweist auf § 2 Abs. 1 Nr. 4 Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV), wonach Hilfsstoffe nach Art und Menge aufgeführt sein müssen. Bei anderen Rezepten des Palliativnetzes ist der Zusatz „NaCl 0,9%“ enthalten.

Rainer Brosig, Palliativ-Apotheker aus Fulda, rechnet damit, dass viele Apotheken betroffen sein könnten und warnt die Kollegen in der Gemeinschaft Osthessischer Apotheker. Er befürchtet, dass die AOK jetzt eine Massen-Retaxation bezüglich des Fentanyl-Nasensprays startet, denn die betroffenen Rezepte ließen sich ja über die Betriebsstättennummer und die verwendete Sonder-PZN sehr leicht filtern.

Brosig hat sogar schon mit der AOK telefoniert. Er habe die Kasse unter anderem darauf hingewiesen, dass die alternative Verordnung von Fertigarzneimittel wie Instanyl oder Pecfent zu immensen Kostensteigerungen führen würde. Für seine eigene Apotheke hatte er das schon für das Jahr 2010 in einem anderen Zusammenhang einmal ausgerechnet: „Statt 60.000 Euro hätte das die Krankenkassen 2,9 Millionen Euro gekostet – allein für meine Apotheke“, so Brosig gegenüber APOTHEKE ADHOC.

Doch mit dem Argument sei er bei der AOK nicht durchgedrungen. Die habe auf den morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich (Morbi-RSA) der Krankenkassen verwiesen: Fertigpräparate flössen in die Berechnung der Zuwendungen aus dem Morbi-RSA ein, die Rezeptur dagegen nicht. Insofern könnte die Verordnung der Fertigpräparate für die AOK wirtschaftlicher sein, berichtet Brosig von dem Gespräch.

Der Apotheker findet diese Haltung unmöglich und empfiehlt den Kollegen, gegen die Retaxation Einspruch einzulegen. Denn laut dem zwischenzeitlich angepassten Rahmenvertrag stehe dem Apotheker die Vergütung zu, wenn er auf dem Rezept nach Rücksprache mit dem verordnenden Arzt die Angaben korrigiert oder ergänzt. „Da es sich hier um ein seitens des Palliativnetz häufig verordneten Rezeptur handelt, wurde versäumt, die – standardisierten – Hilfsstoffe nach Art und Menge zu vermerken. Durch diesen Formfehler ist der Krankenkasse kein wirtschaftlicher Schaden entstanden, und auch der Patient wurde keinem gesundheitlichen Risiko ausgesetzt. Zum Beweis können gerne unzählige ordnungsgemäße Verordnungen vorgelegt werden“, so Brosig.

Der Apotheker hat auch schon mit einem Arzt im Palliativnetz gesprochen und ihn gebeten, eine schriftliche Bestätigung zu verfassen, dass die Rezepturen ordnungsgemäß hergestellt wurden. Dieser habe seine Kooperation signalisiert. Dieses Dokument will Brosig mit seinen hessischen Kollegen teilen und die Retaxationen so vielleicht doch noch abwenden.

 

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