Apotheken warten auf Testverordnung

Keine Planungssicherheit: Inhaber kündigt Testteam

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Berlin -

Wieder müssen Apotheken mit Teststellen kurzfristig reagieren. Denn Ende Juni läuft die Testverordnung aus. Konkrete Informationen, wie es mit Antigen-Schnelltests auf Sars-Cov-2 und damit den Bürgertestungen weitergehen wird, fehlen. Viele Apotheken bereiten sich darauf vor, wenn auch eingeschränkt, weiterhin zu testen.

Fehlende Planungssicherheit beim Auslaufen der Testverordnung sind Apotheken mittlerweile fast gewöhnt. Als viele Inhaber:innen im Frühjahr warteten, wie es mit den Bürgertests weitergehen wird, stellte die Situation jedoch noch anders dar. Angesichts hoher Infektionszahlen gingen viele davon aus, dass trotz fehlender Information seitens der Regierung an der Honorierung der Schnelltests festgehalten wird.

Nachfrage nach Tests rückläufig

Jetzt sind die Inzidenzen jedoch zuletzt rückläufig gewesen, auch wenn Apotheken mitunter von sehr hohen Positivraten in den Testzentren berichten. „Wie geht es weiter?“, fragt sich auch ein Apotheker aus Brandenburg. Aufgrund der sinkenden Nachfrage im April und Mai entließ er bereits zwei Drittel des Testteams. Die Verträge der verbliebenen fünf Angestellten wurden wegen der unklaren rechtlichen Situation nicht über Ende Juni hinaus verlängert.

„Ich habe ihnen erstmal gekündigt“, sagt der Inhaber. Zuletzt habe das Testen noch gerade so „kostendeckend“ gearbeitet. Allerdings müsse er Miete für die Räume zahlen und könne deshalb die Mitarbeiter:innen nicht weiter beschäftigen. In der Apotheke will er weiterhin Schnelltests anbieten – notfalls auch als Selbstzahlerleistung. Zuletzt verlangte er 12 Euro pro Test, als die Bürgertestungen im Herbst vorübergehend ausgesetzt waren.

Testen in der Apotheke

Doch auch das Testen in der Offizin stellt Apotheken vor Herausforderungen. Das Apothekenpersonal ist mit der eigentlichen Arbeit bereits eingespannt. Kommen zwischendurch Kund:innen, um sich schnell testen zu lassen, stört das die Abläufe. „Kleckerweise geht das nicht“, sagt der Apotheker. Man müsse sich darauf einstellen, einen Mitarbeiter für eine bestimmte Zeit nur darauf abzustellen. Der Inhaber kritisiert die fehlende Planungssicherheit – auch mit Blick auf das Angebot an PCR-Teststellen. Viele Fragen seien offen: Wo werde überhaupt ein Schnelltest-Ergebnis verlangt und welche Ausnahmen gebe es?

Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) teilte vergangene Woche mit, dass die Coronavirus-Testverordnung (TestV) noch bis zum Monatsende gilt. Danach soll es eine Lösung geben. „Wie die aussehen wird, bleibt noch abzuwarten“, hieß es aus Berlin. Zwischenzeitlich hatten bereits mehrere Länder angekündigt, an den kostenlosen Bürgertests festzuhalten. Bürgertests sollen laut den Berater:innen der Bundesregierung nur noch in Impfzentren durchgeführt werden.

Die kostenlosen Bürgertestungen wurden mit der am 31. März in Kraft getretenen Änderung der TestV bis zum 30. Juni verlängert. Im Referentenentwurf war zunächst vorgesehen, dass alle Ansprüche Ende Mai auslaufen, die Abrechnung sollte bis Ende Oktober möglich sein. Ohne Verlängerung der nun in Kraft getretenen Verordnung läuft das kostenfreie Angebot einen Monat später aus. Zuvor angedachte Ausnahmeregelungen für bestimmte Personengruppen, darunter Schwangere und Kinder unter 12 Jahren, wurden gestrichen.

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