AMK-Meldung

Fehldeklaration bei Lysthenon

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Beim dem Nycomed-Präparat Lysthenon 1% und Lysthenon 2% (Suxamethoniumchlorid) sind einige Chargen falsch deklariert. Wie die Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK) mitteilt, kann es durch die falsche Angabe der Bezugsgröße bei der Inhaltsangabe in Fach- und Gebrauchsinformation zu Unterdosierungen kommen: Anstelle von 5 Milliliter pro Ampulle wird der Wirkstoffgehalt auf 2 Milliliter pro Ampulle bezogen. Auf den Ampullen selbst sowie auf den Faltschachteln sind die Beschriftungen aber korrekt.

Betroffen sind die Chargen 10494551, 10495116, 10502598, 10502601, 10502602, 10513657, 10513659, 10521512 und 10521515. Vorhandene Ware kann unter Beachtung der korrekten Dosierung weiter verwendet werden; ein Austausch ist ab Februar geplant.

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