Honorardeckel bei 3-Prozent-Marge

FDP-Vorschlag würde Apotheken 237 Millionen Euro kosten

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Berlin -

Die Betriebskrankenkassen fordern einen Deckel des Apothekenhonorars bei hochpreisigen Arzneimitteln. Die FDP hat sich diesen Vorschlag zu eigen gemacht und das Bundesgesundheitsministerium (BMG) um eine Prüfung gebeten. Wie hart würde die Kürzung die Apotheken treffen? Nach Berechnungen von APOTHEKE ADHOC müssten die Apotheken jährlich Verluste von knapp 237 Millionen Euro hinnehmen.

Die FDP-Bundestagsfraktion hatte im Vorfeld des Berichterstattergesprächs am Donnerstag vergangener Woche einen Katalog mit insgesamt 18 Prüfbitten zum GKV-Finanzstabilisierungsgesetz (GKV-FinStG) an das BMG geschickt. Zwei davon betreffen die Apotheken unmittelbar. Unter anderem wollten die Liberalen vom Ministerium wissen: „Wie hoch wären die Einspareffekte, würde man den Festzuschlag von 3 Prozent bei 45 Euro deckeln und welche Auswirkungen hätte dies auf die Versorgung der Patienten mit hochpreisigen Arzneimitteln?“

Maximal 45 Euro Honorar

Zumindest der erste Teil der Fragen lässt sich anhand der Verordnungsdaten relativ leicht ausrechnen. Aktuell erhalten die Apotheken auf den Einkaufspreis des Arzneimittels (AEP) einen Aufschlag 3 Prozent sowie die Packungspauschale von 8,35 Euro. Zusätzlich 21 Cent pro Packung fließen in den Notdienstfonds, 20 Cent in den Topf für zur Finanzierung pharmazeutischer Dienstleistungen (pDL).

Würden man den variablen Anteil des Honorars wie von der FDP vorgeschlagen bei 45 Euro deckeln, wäre dieser Höchstwert bei einem AEP von 1500 Euro erreicht. Darüber wäre das Honorar eingefroren, während die steigenden Vorfinanzierungs- und Handlingskosten bei den Apotheken hängenbleiben würden. Genau über diese Zwickmühle klagt seit Jahren der Großhandel, dessen Honorar tatsächlich gedeckelt ist und der endlich eine Lösung dafür will.

Medikamente der Preisklasse >1500 Euro machten im vergangenen Jahr weniger als 1 Prozent der abgegebenen Packungen aus – etwas mehr als 4 Millionen Stück gegenüber etwa 617 Millionen unterhalb der Preisschwelle. Da die Hochpreiser aber mit einem Durchschnittspreis von knapp 3450 Euro zu Buche schlagen, ist ihr Anteil am Gesamtumsatz mit 42 Prozent erheblich.

12.800 Euro Verlust pro Apotheke

Entsprechend massiv würde auch der Honorardeckel die Apotheken treffen. Der variable Teil des Honorars bei den Hochpreisern würde mehr als halbiert. Unter dem Strich stünde auf alle Packungen gerechnet ein Verlust von jährlich 237 Millionen Euro, über 12.800 Euro pro Apotheke. Zum Vergleich: Die aktuell im GKV-FinStG vorgesehene Erhöhung des Kassenabschlags kostet die Apotheken jährlich 120 Millionen Euro und soll auf zwei Jahre begrenzt sein. Die Regierung hat bislang alle Vorstöße – ob von der Abda oder aus dem Bundesrat – abgelehnt, an dieser Sparmaßnahme etwas zu ändern.

Dass aber ausgerechnet die FDP weiter am Apothekenhonorar schrauben will, erstaunt. Möglicherweise soll mit der Prüfbitte ein konkreter Vorschlag des BKK-Dachverbands gekontert werden. Der hatte in seiner Stellungnahme zum GKV-FinStG nämlich sogar eine Begrenzung des Honorars auf 30 Euro gefordert. „Diese Deckelung gewinnt angesichts der vermehrten Neueinführung hochpreisiger Arzneimittel immer mehr an Bedeutung“, so die Begründung. Der prozentuale Vergütungsanteil setze ansonsten „den Anreiz zur Abgabe hochpreisiger Arzneimittel – wobei teurere Arzneimittel keinen höheren Aufwand bei der Abgabe erzeugen“. Damit nicht genug: Der BKK-Dachverband fordert auch eine Absenkung des Fixums von derzeit 8,35 auf 5,84 Euro.

Höherer Abschlag gegen Importquote

Hierzu hat sich die FDP in ihrer Anfrage ans BMG nicht erkundigt. Dafür gibt es noch eine Prüfbitte zum Kassenabschlag: „Wir bitten zu prüfen, um welchen Betrag der Apothekenabschlag zusätzlich erhöht werden müsste, um die Streichung der Importförderklausel daraus vollständig zu refinanzieren?“ Die Liberalen wollen die ohnehin seit Jahren umstrittene Klausel streichen und im Gegenzug den Abschlag über die geplanten 2 Euro hinaus erhöhen.

Allerdings war aus der FDP-Fraktion bereits Widerstand gegen die Anfragen aus den eigenen Reihen zu vernehmen. Nicht alle Abgeordneten sind glücklich mit dem Inhalt der Prüfbitten, Themen wie Honorardeckel und Abschlagserhöhung auf die Tagesordnung zu bringen.

Immerhin hat die FDP ihrem gesamten Fragenkatalog einen allgemeinen Hinweis vorangestellt: „Wir bitten jeweils explizit darum, neben den Auswirkungen auf die GKV-Finanzen auch Auswirkungen auf die Versorgungssituation und -landschaft zu prüfen.“ Damit liegt der Ball nun beim BMG. Minister Karl Lauterbach hatte aber angekündigt, größere Strukturreformen erst im zweiten Schritt nach dem Spargesetz angehen zu wollen.

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