Ramadan: Kein Arznei-Fasten Nadine Tröbitscher, 26.05.2017 14:43 Uhr
Am Wochenende beginnt auch für etwa 4,7 Millionen Muslime in Deutschland der neunte Monat im islamischen Kalender – der Ramadan. Der als Fastenmonat bekannte Zeitraum gilt als besonders heilig und richtet sich nach dem Stand des Mondes. Von Sonnenauf- bis Sonnenuntergang wird auf Essen und Trinken verzichtet – wie sieht es aber mit der Medikamenteneinnahme aus?
Das Leben der Muslime ist durch die fünf Säulen des Islams geprägt. Dazu zählen neben dem Ramadan das tägliche Gebet, das öffentliche Glaubensbekenntnis, die Wallfahrt nach Mekka und Zakat – eine Spende für die Bedürftigen. Diese Hauptpflichten müssen von den Gläubigen eingehalten werden. Im islamischen Kalender beginnt ein neuer Monat, wenn der Neumond das erste Mal gesehen wird. Der Monat endet, wenn der abnehmende Mond verschwindet. So variieren Beginn, Länge und Ende des Fastenmonats von Jahr zu Jahr.
In diesem Jahr beginnt der Ramadan am 27. Mai und endet am 24. Juni. Wegen der Zeitunterschiede in den geografischen Regionen können sich die Daten um einen Tag nach vorn oder hinten verschieben. In Berlin beginnt die Zeit des Verzichts am Samstag um etwa 4:50 Uhr bei Sonnenaufgang und endet um etwa 21:19 Uhr mit dem Sonnenuntergang. Da die Sonne mit jedem Tag später untergeht, verschiebt sich der Zeitpunkt des gemeinsamen Essens immer weiter nach hinten. So darf am Ende des Fastenmonats erst um etwa 21:45 Uhr gegessen werden.
Das Fasten wird an jedem Abend in der Gemeinschaft gebrochen. Hier gilt es in Maßen zu essen, es sollten keine Lebensmittel weggeworfen werden. Im Anschluss an die Zeit des Verzichts findet am 25. Juni das Ramadanfest statt. Es dauert drei Tage an.
In diesem Jahr dauert die Fastenzeit 29 Tage. Zum Verzicht angehalten ist jeder Gläubige, der die Pubertät erreicht hat. Essen, Trinken und Rauchen sind von der Morgendämmerung bis zum Sonnenuntergang verboten. Auch Geschlechtsverkehr ist untersagt, Verheiratete dürfen sich jedoch umarmen und küssen. Vom Fasten ausgeschlossen sind Reisende, Schwangere, Stillende, Kranke und Alte.
Die Zeit der Buße und Besinnung kann auch während der Periode unterbrochen werden, jedoch ist der Zeitraum nachzuholen. Auch wer in der Fastenzeit zum Beispiel an einer Erkältung erkrankt oder Medikamente für einen begrenzten Zeitraum einnehmen muss, kann den Ramadan unterbrechen und die Zeit nachholen.
Kranke, deren Medikation nicht unterbrochen oder zeitlich verschoben werden kann, sind vom Fasten ausgeschlossen. Viele Gläubige wollen dennoch die Gebote des Ramadan einhalten. Daher unterbrechen Patienten mit milden Symptomen, beispielsweise Bluthochdruckpatienten, ihre Medikation. Sie sollten jedoch mit einem Arzt oder Apotheker Rücksprache halten. Denn wer dauerhaft zu bestimmten Uhrzeiten Medikamente einnehmen muss, kann damit nicht einfach während der Fastenzeit aufhören. Eine Anpassung der Dosis, veränderte Einnahmezeiten oder ein alternativer Arzneistoff können Ausweichmöglichkeiten sein.
Schilddrüsenpatienten könnten etwa ihre Medikation um einige Stunden vorverlegen und trotzdem am Fasten teilnehmen. Eine Antibiotika-Therapie kann zum Beispiel von Wirkstoffen mit dreimal täglicher Gabe auf das nur einmal täglich zu nehmende Azithromycin umgestellt werden, sofern die verursachenden Keime darauf ansprechen. Bei Patienten mit rheumatoider Arthritis können kurz wirksame nicht-steroidale Antirheumatika (NSAR) gegen länger wirksame ausgetauscht werden. Epilepsiepatienten, die dreimal täglich Phenytoin einnehmen, können auf eine einmal tägliche Gabe einer höheren Wirkstoffmenge umsteigen. Studien belegen, dass dies wegen der langen Halbwertzeit des Wirkstoffes recht problemlos möglich ist.
Aber nicht alle Arzneiformen sind aber nach den Regeln des Korans verboten. Die Inhalation mittels Dosierspray oder Pulverinhalator verstößt nicht gegen die Fastenregeln. Asthmatiker oder Patienten mit COPD oder akuter Bronchitis können ihre Arzneimittel daher in der Regel weiter anwenden. Augentropfen oder Salben können nach der Auffassung der meisten Muslime ebenfalls genommen werden. Als nicht erlaubt gelten hingegen neben oralen Arzneiformen auch Zäpfchen oder Nasentropfen.
Besondere Vorsicht müssen auch Diabetiker walten lassen. Sie sollten in jedem Fall ihre Medikation wegen der ungewohnten Essenszeiten mit ihrem Arzt oder Apotheker abstimmen. Wichtig ist es, mehrmals täglich den Blutzuckerspiegel zu kontrollieren und auf Symptome einer Unter- oder Überzuckerung zu achten. Kommt es zu einem Notfall, erlaubt der Koran das Fasten zu unterbrechen. Die Gesundheit der Patienten geht stets vor.