Achtung Kostenfalle

Falsche Packung im 2D-Code hinterlegt

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Berlin -

Mit dem 2D-Code wird jede neu produzierte Arzneimittelpackungen individuell erkennbar. Allerdings sollte die im Code hinterlegte Information auch stimmen. Beim HIV-Spezialunternehmen ViiV ist das in einem Fall nicht gelungen. Passen die Apotheker bei der Abgabe nicht auf, fahren sie einen vierstelligen Verlust ein.

Zum Securpharm-Start am vergangenen Samstag gab es wie erwartet und angekündigt einige Fehlermeldungen von noch nicht registrierter Bestandsware. Sicherheitsbedenken bestehen hier nicht, die Arzneimittel können in der Apotheke abgegeben werden. Verpflichtend sind die Sicherheitsmerkmale erste für alle Packungen, die ab dem 9. Februar vom Hersteller in den Verkehr gebracht werden. Erst in den nächsten Wochen werden sich die Läger der Apotheken also mit der Ware füllen.

Die Teams in der Offizin sind aber angehalten, ab sofort den 2D-Code auf der Packung zu scannen, selbst wenn es sich noch um Ware aus der Testphase handelt. So geschehen in einer Apotheke in Wolfsburg. Doch am HV-Tisch fiel gleich auf, dass hier etwas nicht stimmen konnte. Die Apothekerin hielt die falsche Packung in der Hand.

Der Patient hatte eine Rezept über das HIV-Präparat Tivicay (Dolutegravir) eingelöst. Verordnet war die N3-Packung mit 90 Tabletten zu 50mg Wirkstoff. Doch als die Apothekerin den 2D-Code einlas, erkannte die Software die N1-Packung mit 30 Stück. Hätte sie das Rezept so bedruckt, wäre ein Schaden von rund 1400 Euro entstanden. Denn die Großpackung kostet 2134,88 Euro, die N1 nur 725,33 Euro.

ViiV ist ein auf die HIV-Therapie spezialisiertes Gemeinschaftsunternehmen, an dem GlaxoSmithKline (76,5 Prozent), Pfizer (13,5 Prozent) und Shionogi Seiyaku (10 Prozent) beteiligt sind. Bei GSK ist das Tivicay-Problem bekannt – offenbar haben sich schon mehrere Apotheken gemeldet.

Im 2D-Code sind normalerweise die Seriennummer, der Produktcode, die Chargenbezeichnung und das Verfallsdatum hinterlegt. Die PZN ist darin normalerweise enthalten. Bei dem ViiV-Produkt wurde die PZN offenbar selbstständig als fünftes Merkmal im Code hinterlegt. Das wäre an sich nur überflüssig gewesen, wäre dabei nicht die falsche PZN verwendet worden.

Der Hersteller weist darauf hin, dass die Packungen bedenkenlos abgegeben werden können und auch mit Blick auf Securpharm keine weiteren Schritte zu veranlassen seien. Die Apotheken müssen allerdings aufpassen, die Ware korrekt auszubuchen und das Rezept richtig zu bedrucken.

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