Trickbetrüger

Falsche Google-Mitarbeiter täuschen Apotheker

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Berlin -

Trickbetrüger am Telefon gibt es immer wieder. Oft rufen diese als angeblicher Vertreter eines bekannten Branchenbuchs oder aktuell auch als Mitarbeiter von Google in Apotheken an. Ziel ist es, vom Angerufenen Geld zu ergaunern.

Die Masche ist nicht neu: Der Anrufer gab in einem Fall vor, dass er sich im Auftrag von Google meldet. Das erste kostenfreie Nutzungsjahr sei abgelaufen, und die Apotheke habe nicht fristgerecht gekündigt. Daher sei nun ein kostenpflichtiger Folgevertrag zustande gekommen, der nun am Telefon verifiziert werden solle.

Bei diesem ersten Anruf handelt es sich um einen sogenannten Cold Call, also eine Kaltakquise ohne vorherigen Kundenkontakt. Da Verträge die aufgrund solcher Anrufe zustande kommen vor Gericht als nichtig erklärt werden können, ruft der Betrüger ein zweites Mal in der Apotheke an.

Während des zweiten Telefonates kurz darauf sollen angeblich nur die Grunddaten abgefragt werden. Das Gespräch wird aufgezeichnet, Fragen sind nicht erwünscht und der Angerufene soll jeweils nur mit „Ja“ bestätigen. Auf diese Weise wird anhand der Gesprächsaufzeichnung nicht klar, dass der Vertrag nur aufgrund einer Kaltansprache zustande kam.

Aktuell warnt der Landesapothekerverband Baden-Württemberg (LAV) seine Mitglieder davor, einer solchen Betrugsmasche auf den Leim zu gehen. Kamen die meisten Trickanrufe bisher aus dem Gebiet Ostwestfalen, so warnt der Verband nun konkret vor einer Frankfurter Telefonnummer.

Von der Rufnummer 069-95***514 ausgehend sollen Apothekenmitarbeiter in die Falle gelockt werden. In der Hektik des laufenden Betriebes hoffen die Betrüger leichteres Spiel zu haben und rufen daher meist zu Stoßzeiten in den Apotheken an. Daher wäre es sinnvoll, dieses Thema in Mitarbeitergesprächen oder Teamsitzungen anzusprechen.

Die Bundesnetzagentur ist in jedem Fall der richtige Ansprechpartner wenn es um solche Betrugsfälle am Telefon geht. Auf ihrer Internetseite findet sich ein Formular zum Thema Cold Call, den man in einem solchen Fall melden sollte.

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