Mit dem Schrecken davon gekommen: Einer Kundin der Center-Apotheke am HIT-Markt in Andernach wurde von einer Angestellten versehentlich eine falsche Dosierung auf die Verpackung geschrieben. Nach einem Suchaufruf der Polizei gibt es jetzt Entwarnung: Die Frau hat sich in der Apotheke gemeldet. In der Apotheke beginnt die Aufarbeitung.
Die jungen Mutter hatte am Montagvormittag Vomex-Saft für ein zweijähriges Kind gekauft. Statt der in der Dosierungsanleitung angegebenen 3 x 5 ml, wurde irrtümlich 3 x 15 ml auf die Verpackung geschrieben. Diese Dosierung könnte zu Gesundheitsschäden bei dem Kleinkind führen.
Die Kundin war dem Apothekenteam unbekannt. Da sie den Vomex-Saft für ihr Kind ohne Rezept kaufte, hatte die Apotheke keinerlei Anhaltspunkte, wie sie die Kundin direkt ausfindig machen konnte. Eine Personenbeschreibung wurde an die Polizei gegeben. Die Apotheke und die Polizei warnten vor der Verabreichung des Saftes an das erkrankte Kind in der notierten Dosierung. Personen, die Hinweise zu der jungen Frau geben können, sowie die Kundin selbst werden gebeten, sich mit der Polizei in Verbindung zu setzen.
Das ist zwischenzeitlich geschehen. Am späten Nachmittag gab es Entwarnung: Die gesuchte Kundin hatte sich bei der Polizei gemeldet. Gegenüber der Andernacher Polizei äußerte sie, dass sie den Aufwand des Suchaufrufes als unangemessen empfinde. Sie würde grundsätzlich immer in den Beipackzettel eines Medikamentes schauen und sich daran orientieren, hieß es. In diesem Fall hatte sie das Mittel gegen Übelkeit gar nicht erst verabreicht – offenbar ging es dem Kind schon besser.
Filialleiterin Vera Butz möchte sich trotzdem noch persönlich bei der Kundin entschuldigen und bat die Polizei, dieses Anliegen weiterzuleiten. Bislang hat sich die Betroffene noch nicht in der Center Apotheke gemeldet.
Im Beratungsgespräch hatte die Kundin erwähnt, dass das Kind 12,5 Kilogramm wiege. Erst nach dem Verkauf fiel der Mitarbeiterin auf, dass sie die falsche Dosierung auf die Umverpackung des Saftes geschrieben hatte.
Für die Apotheke ist dieser Fehler von großer Bedeutung. Die drei beteiligten Personen, die diensthabende Apothekerin, PTA und PTA-Praktikantin sollen zunächst die Fehlermeldung dokumentieren. Weitere Konsequenzen von Seite der Apotheke sind nicht zu erwarten. Gewiss ist, dass die PTA-Praktikantin die korrekte Dosierung des Vomex-Safts wohl so schnell nicht mehr vergisst.
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