Pleite-Rechenzentrum

Falsche AvP-Abrechnung

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Berlin -

In der vergangenen Woche hat AvP den Apotheken die Abrechnungsunterlagen für August zur Verfügung gestellt. Damit können die Inhaber jetzt zumindest ihre Außenstände belegen – eigentlich. Denn offenbar ist eine Panne passiert.

Online und per Mail wurden den Apotheken die entsprechenden Unterlagen übermittelt. Aufgelistet sind beispielsweise Rezeptumsatz, Zuzahlungen und Zwangsrabatte. Nach Abzug der Kosten wird der Auszahlungsanspruch des aktuellen Monats ausgewiesen. Dieser wiederum wird aufgeteilt in Vorauszahlung und Restzahlung – mit Datum und Betrag. In der letzten Zeile findet sich schließlich das Saldo des laufenden Monats.

Nun hatten bekanntlich nicht alle Apotheken eine Vorauszahlung erhalten und wohl kein AvP-Kunde die Restzahlung am Monatsende. Trotzdem werden in beiden Zeilen entsprechende Beträge ausgewiesen und der offene Betrag entsprechend auf Null gesetzt.

Im Interview mit APOTHEKE ADHOC sprach der Düsseldorfer Rechtsanwalt und Steuerberater Dr. Bernhard Bellinger von einem Softwarefehler. „Der ist aber reparabel.“ Er selbst habe den Fehler gegenüber dem Insolvenzverwalter mitgeteilt, also prophylaktisch Widerspruch eingelegt. Allerdings glaubt er nicht, dass Apotheken hier in Zugzwang geraten: Nur wenn die Gegenseite darauf vertrauen könnte, dass ihre Angaben korrekt sind, müssten Fristen beachtet werden. Dies sie angesichts der zahlreichen Probleme bei AvP aber wohl nicht der Fall.

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