Ab dem 7. Juni sollen auch die Betriebsärzt:innen in die dezentrale Impfung einsteigen. Bestellt werden muss für den ersten Durchlauf dafür allerdings schon bis zum 21. Mai. Noch am selben Tag müssen die Apotheken die Bestellung an den Großhandel übermitteln. Aber nicht wie gewohnt digital, sondern per Fax. Außerdem kann es zu neuen logistischen Problemen kommen – 804 Vials müssen erst einmal einen Lagerplatz finden.
Apotheken dürfen nun auch Aufträge für die Covid-19-Impfstoffe für Betriebsärzt:innen annehmen und auslösen – vorerst jedoch nur bei den Großhändlern Sanacorp, Alliance Healthcare Deutschland/Gehe, Phoenix und Noweda. Apotheken, die regelhaft von keinem dieser Großhändler beliefert werden, können dennoch bestellen, da die Auslösung des Auftrages nicht elektronisch, sondern per Fax erfolgt.
Anders als bei den Hausärzt:innen benötigen die Bestellungen für die Betriebsärzt:innen zwei Wochen Vorlaufzeit. Somit ergeben sich für die Apotheken neue Bestell- und Lieferintervalle. Hinzu kommt der Sonderfall in KW 22 – der 3. Juni ist in einigen Bundesländern ein Feiertag (Fronleichnahm). Ab der KW 23 soll sich der Bestellrhythmus auf donnerstags einpendeln – ausgeliefert wird jedoch nicht in der darauffolgenden Woche, sondern stets am Montag der übernächsten Woche.
Da insgesamt 804 Dosen pro Betriebsarzt/-ärztin bestellt werden dürfen, können bis zu 134 Vials Comirnaty plus Impfzubehör in der Apotheke eintreffen. Zusammen mit den Durchstechflaschen für die hausärztlichen Impfungen können große Volumina an kühl zu lagernden Präparaten entstehen. Nicht alle Apotheken können eine Zwischenlagerung bei 2 bis 8 °C problemlos ohne Vorbereitungen umsetzen. Daher gilt, dass die Betriebsärzt:innen nicht nur bei der Apotheke bestellen können, bei der sie ansonsten auch regelhaft sonstigen Praxisbedarf bestellen. Der Auftrag kann auch an eine beliebige Apotheke in der Nähe, die über die geforderten Lager- und Transportvoraussetzungen verfügt, übergeben werden.
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