Krauss Medizinbedarf

Fakeshop lässt Apotheker warten

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Berlin -

„Über 15.000 Kunden vertrauen uns bereits seit 10 Jahren und wir sind jeden Tag aufs Neue begeistert“, heißt es auf der Internetseite von Krauss Medizinbedarf. Sogar eine Geld-zurück-Garantie („100 % Rückerstattung garantiert“) wird versprochen. Doch fragt man in Apotheken, so findet sich wenig Begeisterung: Zahlreiche Apotheker:innen haben Schnelltests, Masken und sonstige Produkte bestellt – eine Lieferung erfolgte nicht.

Im Onlineshop von Krauss Medizinbedarf werden unterschiedlichste Produkte angeboten. Neben den Antigenschnelltests Clinitest für die professionelle Anwendung und dem Hotgen-Test für die Selbstanwendung können auch Masken, Desinfektionsmittel und Thermometer geordert werden. Zu jedem Artikel liegt eine ausführliche Produktbeschreibung vor. Da der Großhandel bei einigen Produkten zeitnweise nicht lieferfähig war, sind Apotheker:innen auf andere Händler ausgewichen, um ihre Kund:innen schnellstmöglich mit Tests, Masken & Co. versorgen zu können. Doch die Bestellungen wurden nie geliefert.

Ein Impressum ist vorhanden, die Anschrift führt in einen Gewerbepark im Berliner Stadtteil Tempelhof. Zu den beiden Verantwortlichen Adam Krauss und Beate Nova finden sich keine Gewerbeeintragungen, die angegebenen Steuernummern scheinen ebenfalls ungültig zu sein. Telefonisch ist das Unternehmen unter der angegebenen Nummer nicht zu erreichen: Die Telefonanlage, so informiert ein großer roter Hinweis auf der Startseite, sei aktuell aufgrund einer technischen Störung außer Betrieb. Dieser Hinweis steht dort allerdings schon seit Wochen.

Betroffene Apotheker:innen versuchen deshalb, mit E-Mails weiterzukommen. Solange es um die Anfragen oder Bestellauslösungen geht, erhalten auch alle eine Antwort. Es wird über gestaffelte Preise für gewerbliche Kund:innen und abweichende Preise für Endkund:innen gesprochen. Nach dem tatsächlichen Auslösen einer Bestellung herrscht Stille. Die Ware wird nicht geliefert. Die Apotheker:innen stornieren ihre Bestellung. Wer mit PayPal bezahlt, der kann sich auf den Käuferschutz des Online-Bezahldienstes stützen. Ansonsten bleibt den Betroffenen nichts anderes übrig, als die Vorabzahlung oder Anzahlung zurückzufordern.

Auf Nachfrage bestätigt der Gewerbepark, dass der Händler dort keine Flächen angemietet habe. Die Polizei wurde informiert. Noch scheint nicht allzu viel passiert zu sein, denn der Shop ist weiterhin online.

 

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