Bundesverwaltungsgericht

Fahrverbot für Apothekenboten? Gabriele Hoberg, 27.02.2018 15:02 Uhr

Berlin - 

Das Bundesverwaltungsgericht hält Diesel-Fahrverbote nach geltendem Recht für grundsätzlich zulässig. Vor allem in Städten wie Stuttgart und Düsseldorf drohen Einschränkungen. Auch Apotheken könnten bei den Zuliefer- und Botendiensten betroffen sein. Ein Stimmungsbild aus Düsseldorf.

Apothekerin Lena Wegner von der Easy-Apotheke in der Suitbertustraße: „Ich sehe das alles entspannt, weil das Urteil keine endgültige Lösung darstellt. Es wird eine Nachbesserung für Betriebe geben müssen“, da ist sich die Düsseldorfer Apothekerin sicher.

Franz Josef Cüppers von der St. Martin-Apotheke in der Lorettostraße: „Es geht nicht, dass man so was durchzieht, das führt zu Ungerechtigkeiten, Neid und Missgunst. Davon haben wir schon genug, siehe andere Leistungsträger im Gesundheitswesen.“ Von der Möglichkeit, Handwerkern und Lieferanten Ausnahmen zu erteilen, hält Cüppers, der auch Vorsitzende des Apothekervereins Düsseldorf ist, gar nichts: „Ich hasse es wie die Pest, wenn es für alles Ausnahmen gibt.” Für ihn gilt der Leitspruch: „Nur was einfach ist, funktioniert.”

Cüppers empfiehlt, nach dem Richterspruch jetzt erst mal innezuhalten und zu überlegen. Dann sollte seiner Überzeugung nach die Autoindustrie zahlen. So wie bei sonstigen Rückrufen in der Autoindustrie auch müssten alle Dieselfahrer ihre Autos in Werkstätten bringen, wo diese dann auf EU-Norm gefiltert werden – und zwar auf ausschließliche Kosten der Autoindustrie. Wenn das nicht geht, sollten die Käufer eines neuen Dieselautos 50 Prozent Rabatt oder eine gleichwertige Steuerentlastung bekommen.

Lutz Engelen, Präsident der Apothekerkammer Nordrhein und Inhaber der Grenzland-Apotheke in Herzogenrath, geht davon aus, dass die modernen Blue-Tec-Dieselfahrzeuzge nicht unter das Verbot fallen. Für die zahlreichen Dieselfahrzeuge in den Fuhrparks des pharmazeutischen Großhandels und bei den Botendiensten der Apotheken erwartet er eine Sonderregelung. Aus seiner Sicht muss die schnelle Versorgung vor Ort sichergestellt bleiben. „Patienten und Apotheker können nicht für etwas in die Pflicht genommen werden, was Industrie und Politik verbockt haben.”

Gregor Müller mit seinen beiden Albert-Schweitzer-Apotheken kann sich bei dem Urteil aus Leipzig entspannt zurücklehnen, denn er hat seine Hausaufgaben längst gemacht. Seit dem Frühjahr 2017 hat er seinen Fuhrpark von Diesel auf Benziner umgestellt. Auch wenn das jetzt insgesamt in Anschaffung und Unterhalt teurer ist, bereut er die Entscheidung nicht. Denn er sieht sich auch als Unternehmer und Bürger in der Pflicht, wenn es um Umweltbewusstsein geht. Privat hat er seinen Diesel ebenfalls verkauft und fährt jetzt mit Elektrofahrrad, einem Benziner-Golf oder mit den öffentlichen Verkehrsmitteln.

Er sieht im Bereich der Botendienste für Apotheker in der Nahversorgung durchaus finanzierbare Alternativen, wie etwa die Lieferung mit Elektrorollern oder -fahrrädern. Er glaubt auch trotz des wegweisenden Urteils aus Leipzig nicht, „dass das Problem gelöst ist, wenn alle jetzt mit Benzinern fahren, was die Luft ja nicht wirklich sauberer macht”. Hier glaubt er, dass sich noch viel mehr ändern müsste im Bereich der Logistik und Warenwirtschaft.