Prüfung von Bezugsscheinen

Fälschung oder Einfalt? Erster Fake-Schein aufgetaucht

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Berlin -

Bereits in der ersten Runde der Verteilung kostenloser FFP2-Masken haben sich viele Apotheker gefragt, wie viele Kunden wohl mehr Masken abholen als ihnen zustehen. Mit den Bezugsscheinen der zweiten Runde sollte das aufhören, schließlich verschicken die Krankenkassen von der Bundesdruckerei erstellte, fälschungssichere Bezugsscheine. Nun ist der erste unechte Schein aufgetaucht – ob es sich um eine vorsätzliche Fälschung oder schlichte Einfalt des Kunden handelt, lässt sich jedoch nicht mehr rekonstruieren.

Legt man die beiden Scheine nebeneinander, muss man kein Notar sein, um zu bemerken, dass der Schein nicht echt ist: Nicht nur ist er kleiner als das Original, er ist auch in sichtbar schlechterer Auflösung und Qualität gedruckt – scheinbar stammt er aus einem handelsüblichen PC-Drucker. Am HV-Tisch fiel er trotzdem nicht auf: Das Team der Falken-Apotheke in Wuppertal entdeckte ihn erst am Donnerstag, als es im Nachhinein die bedienten Bezugsscheine zählte.

„Wir nehmen die Scheine an, bearbeiten sie, legen sie dann in eine Box und nehmen sie dann später heraus, um sie durchzuzählen. Dabei ist uns aufgefallen, dass einer nicht dem Original entsprach“, erzählt Inhaber Bodo Schmitz-Urban. Dass einem seiner Mitarbeiter der Unterschied nicht schon im Handverkauf aufgefallen ist, nimmt er niemandem übel. „Die sind ja ganz neu, viele haben ja noch keine Erfahrung damit und wenn man so einen Schein im normalen Tagesbetrieb zum ersten Mal in der Hand hat, kann das schon passieren. Man hat ja überhaupt keinen Vergleichswert.“ Und auch von der Bundesdruckerei sei keinerlei Information an die Apotheken gekommen, welche Sicherheitsmerkmale zu beachten sind.“

Auch auf Anfrage will sich die Bundesdruckerei nicht zu den Sicherheitsmerkmalen äußern, sondern verweist an das Bundesgesundheitsministerium. Das wiederum gibt sich schmallippig: „Ein Sicherheitselement der Coupons ist unter anderem ein Wasserzeichen im Papier, das im Durchlicht zu sehen ist. Zudem sind Zeichen unter UV-Licht zu erkennen“, heißt es lediglich – gefolgt von der Bitte um Verständnis, dass weitere Elemente aus Sicherheitsgründen nicht weiter beschrieben werden können.

Umso wichtiger sei es für alle Apotheken, möglichst allen Mitarbeitern schon vorab einmal einen Schein zu zeigen, sagt Schmitz-Urban und empfiehlt eine einfache Vorgehensweise, die jedem aus dem Handverkauf von der Prüfung von Geldscheinen bekannt sein sollte: einfach gegen das Licht halten. Das Wasserzeichen, das dann zu sehen sein sollte, besteht aus Waben, die abwechselnd die Buchstaben G und D sowie das Zeichen & enthalten. Wem das nicht reicht, der kann auch eine UV-Lampe bemühen: Hält man den Gutschein darunter, sollten ein Bundesadler und eine stilisierte FFP2-Maske leuchten. Vereinzelt berichten Apotheker allerdings auch davon, dass sie dieses Sicherheitsmerkmal nur zum Teil erkennen konnten. „Meines Erachtens nach reicht es aber, die Scheine gegen das Licht zu halten“, sagt Schmitz-Urban.

Eine Menge Aufwand, für ein paar Masken im niedrigen Euro-Bereich. Möglich, dass sich jemand einen schlanken Fuß gemacht hat und ein paar Masken mehr abgreifen wollte. Das Risiko wäre angesichts des Ertrags allerdings recht hoch, denn die von der Bundesdruckerei herausgegebenen Scheine sind offizielle Dokumente, versandt von Privaten und Gesetzlichen Krankenversicherungen. Damit würde es sich also um Dokumentenfälschung handeln. „Der Schaden hält sich in Grenzen, aber es sind trotzdem Dokumente der Bundesdruckerei“, sagt Schmitz-Urban. „Das ist, als ob ich einen Fünf-Euro-Schein fälsche. Da kann ich mich auch nicht darauf berufen, dass es nur fünf Euro sind.“

Genauso naheliegend wie eine vorsätzliche Fälschung wäre in Schmitz-Urbans Fall wohl eine Unbedarftheit des Kunden: Eventuell war er einfach schlecht informiert, hat den Gutschein im Internet gesehen und dachte sich, es reicht, ihn auszudrucken und abzugeben. Es wäre bei weitem nicht das erste Mal, dass Kunden so handeln. „Deshalb sollte man als Apotheker Aufklärungsarbeit leisten, sowohl untereinander als auch nach außen. Es geht zwar nur um ein paar Euro, aber es ist Dokumentenfälschung und da versteht der Staat kein Spaß.“ Er selbst sieht keine Möglichkeit mehr, jenen Kunden ausfindig zu machen. „Wir können das nur als Erfahrung nutzen und um andere zu sensibilisieren. Es ist aber auch kein großes Problem, die Masken haben wir jetzt als Kundengeschenke abgeschrieben. Das ist unser Lehrgeld.“

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