Lieferengpässe

Exklusivverträge: Hier regiert die Sonder-PZN Nadine Tröbitscher, 26.11.2019 15:21 Uhr

Erste Studie belegt: Rabattverträge im Exklusivmodell gefährden die Arzneimittelversorgung. Foto: APOTHEKE ADHOC
Berlin - 

Wer ist schuld an Lieferengpässen? Seit langem werden die Rabattverträge dafür verantwortlich gemacht. Doch die Kassen weisen dies vehement zurück. Die Defektquote liege unter 1 Prozent. Zum ersten Mal haben jetzt Forscher einen Zusammenhang zwischen Lieferproblemen und Exklusivverträgen untersucht und hergestellt.

Seit 2007 schließen die Kassen Rabattverträge für die einzelnen Wirkstoffe mit den Herstellern. Ziel ist es, Kosten einzusparen. Auf den Generikaherstellern lastet ein enormer Druck. „Rabattverträge mit nur einem einzigen Hersteller führen öfter zu versorgungskritischen Situationen als solche, die mit mehreren Unternehmen geschlossen wurden“, erklärt Pro Generika. Der Branchenverband hat eine Studie beim IGES-Institut in Auftrag gegeben.

Zahl der nicht verfügbaren Rabattarzneimittel verdoppelt

Nach Zahlen des Deutschen Arzneiprüfungsinstitut (DAPI) stieg die Zahl der nicht lieferbaren Rabattarzneimittel von 4,7 Millionen Packungen im Jahr 2017 auf 9,3 Millionen Packungen im Jahr 2018. Dass PTA und Apotheker auf ein nichtrabattiertes Arzneimittel ausweichen müssen, ist besonders häufig, wenn der Zuschlag im Einpartnermodell vergeben wurden.

Die Studie

Datengrundlage sind die in den Rechenzentren gesammelten Abrechnungsdaten zu Lasten der GKV aus dem Jahr 2017. Erfasst wurden die Verordnungen, in denen in der Apotheke unter Angabe der Sonder-PZN „Nichtverfügbarkeit Rabattarzneimittel“ ein anderes, aut-idem-konformes Arzneimittel geliefert wurde. Nicht einbezogen sind die Fälle, in denen gar kein Arzneimittel abgegeben wurde.

Das sind die Studienergebnisse

2017 wurden etwa vier Millionen Rezepte mit der Sonder-PZN „Nichtverfügbarkeit Rabattarzneimittel“ bedruckt – 60 Prozent entfielen auf Wirkstoffe, die exklusiv vergeben waren. In 27 Prozent gab es zwei oder drei Rabattpartner, in 9 Prozent ein Mehrpartnermodell mit mehr als drei Zuschlägen und in 4 Prozent der Fälle gab es keinen Rabattvertrag.

Betrachtet man die einzelnen Wirkstoffe, ergeben sich deutliche Unterschiede: Bei Ranitidin, Irbesartan, Amantadin, Fluticason, Levofloxacin und Sulfasalazin lagen die Quoten bei 90 Prozent und darüber.

Im Durchschnitt waren 0,6 Prozent aller Verordungen mit der Sonder-PZN bedruckt. Unter den führenden Wirkstoffen liegen Ibuprofen und Ramipril mit 1,0 Prozent an der Spitze, bei Metamizol, Pantoprazol, Metoprolol und Simvastatin liegen unter dem Durchschnitt. Bei Bisoprolol und Torasemid gab es kaum dokumentierte Defekte, genauso wie bei Levothyroxin, wo Rabattverträge wegen des Substitutionsausschlusses allerdings ohnehin eine untergeordnete Rolle spielen.

Unter Exklusivvertrag lag die Quote der mit Nichtverfügbarkeitskennzeichen abgerechneten Rezepte bei circa 1,5 Prozent. bei Wirkstoffen mit zwei oder drei Rabattpartnern waren es 0,5 Prozent, genauso wie bei Verträgen mit mehr Herstellern.

Bei einigen Wirkstoffen wie Amlodipin, Alfacalcidol, Ranitidin, Irbesartan und Olanzapin war der Anteil von Nichtverfügbarkeitskennzeichen bei Kassen mit nur einem Rabattpartner extrem hoch (9 bis 39 Prozent).

Die Unterschiede zwischen den einzelnen Kassen waren gering, allerdings zeigt sich, dass bei den AOKen nach wie vor viele Exklusivverträge existieren, während etwa die Ersatzkassen häufiger mehrere Partner unter Vertrag nehmen.

„In der Diskussion um Lieferengpässe wird die Zahl der Nichtverfügbarkeit oft klein geredet. Einige Krankenkassen geben an, dass der Anteil der nicht verfügbaren Wirkstoffe bei gerade einmal 0,6 Prozent liege. Unsere Studie aber zeigt, dass es besonders in Exklusivverträgen zu mehr Lieferausfällen kommt,“ sagt Bork Bretthauer, Geschäftsführer von Pro Generika.