Apothekenmitarbeiter sollen es künftig einfacher haben, Rezepte aus dem Ausland zu beliefern. Die EU-Kommission hat in einer Richtlinie festgelegt, wie ein Rezept aussehen muss, das vom Patienten in einem anderem EU-Mitgliedstaat vorgelegt werden können soll.
Konkrete Vorgaben zum Format gibt es nicht. Stattdessen ist festgelegt, welche Angaben die Ärzte auf dem Rezept machen müssen. Dazu gehören Name und Geburtsdatum des Patienten, das Ausstellungsdatum sowie die kompletten Kontaktinformationen des Arztes und dessen Unterschrift. Das Arzneimittel soll als Wirkstoff verschrieben werden, es sei denn der Arzt will den Austausch ausschließen. Neben der Dosierung, der Formulierung und der Menge muss auch ein Einnahmehinweis enthalten sein.
Die Mitgliedstaaten haben bis Ende Oktober 2013 Zeit, die Regeln in nationales Recht umzusetzen. Die Richtlinie betrifft nur Rezepte, die für das Ausland bestimmt sind. Bereits Anfang 2011 hatte das Europaparlament die Erstellung einer entsprechenden Richtlinie beschlossen.
Vor allem chronisch kranke Patienten sollen von den neuen Regeln profitieren. Denn aufgrund der sehr unterschiedlichen Art der Rezepte in der EU würden viele Verordnungen bislang nicht anerkannt.
Die EU-Kommission schätzt, dass jährlich etwa 200.000 Rezepte zur Einlösung im Ausland ausgestellt werden. Durch einheitliche Angaben könnten die Compliance verbessert und zusätzliche Kosten vermieden werden.
Insgesamt ist die Zahl der im Ausland eingelösten Rezepte mit 2,3 Millionen pro Jahr allerdings gering. Dies entspricht etwa 0,02 bis 0,04 Prozent aller Verordnungen in der EU.
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