„Es muss eine weitere Verlängerung geben“ Nadine Tröbitscher, 03.12.2024 11:55 Uhr
Sonstige Produkte zur Wundversorgung dürfen noch bis zum 2. März 2025 abgegeben werden. Möglich macht dies eine kurzfristige Verlängerung. Doch der Aufschub wird nicht reichen. „Es muss eine weitere Verlängerung geben“, macht Djawed Jacobi klar. Der Inhaber der Löwenapotheke in Lemförde hatte vor Kurzem vor einem Versorgungschaos gewarnt.
„Einige wenige Hersteller könnten es bis zum 2. März 2025 schaffen, allerdings nicht alle, da diese ihre Studien nicht durchbekommen“, sagt Jacobi. Die Produkte müssten bis zum Stichtag in der Anlage V der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) gelistet werden, um weiterhin verordnungsfähig zu sein. Denn für die sonstigen Produkte zur Wundbehandlung gilt seit Dezember 2020 die neue AM-RL des Gemeinsames Bundesausschusses (G-BA).
Für eine Listung muss der Nutzen nachgewiesen werden. Doch wie der Beleg der Wirksamkeit in Studien erbracht werden soll, war viel zu lange unklar. So konnten die Hersteller die Übergangsfrist nicht nutzen, um entsprechende Studien aufzusetzen, durchzuführen und die Ergebnisse vorzulegen.
Erst vor rund neun Monaten hat ein externer Dienstleister das Studiendesign vorgelegt. Viel zu spät, so Jacobi: Unmöglich für die Hersteller, in der verbleibenden kurzen Zeit Studien aufzusetzen und die geforderten Nutzennachweise zu liefern. Zudem werden die Produkte erst nach einem positiven Bewertungsverfahren von den Kassen erstattet.
„Ich denke, dass die Verlängerung der Versorgungssicherheit dienen soll, um eine weitere Verlängerung soll sich die neue Koalition kümmern“, macht der Apotheker klar. „Es muss eine weitere Verlängerung geben.“
Mit dem Aus der Ampel war es unmöglich, eine Verlängerung über ein Omnibusgesetz durchzubringen. Eigentlich war die Frist am 2. Dezember abgelaufen. Doch Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) wandte sich am 29. November mit einem Schreiben an den GKV-Spitzenverband, die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und den Deutschen Apothekerverband (DAV) und empfahl eine Fristverlängerung, wie der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) informiert. Der GKV-Spitzenverband bestätigte eine Verlängerung bis zum 2. März 2025.