Von Preisen, Abschlägen, Rabatten und Spannen APOTHEKE ADHOC, 07.02.2013 11:10 Uhr
Für ein Dutzend Arzneimittel mit Zusatznutzen haben sich Hersteller und GKV-Spitzenverband auf Erstattungspreise geeinigt. Bei den meisten Präparaten sparen die Kassen unter dem Strich weniger als 10 Prozent – bezogen auf den Herstellerabgabepreis (HAP). Denn die Firmen können den Zwangsrabatt von 16 Prozent zur Verhandlungsmasse machen. Die Spannen von Apotheken und Großhandel sind von den Änderungen bislang nicht betroffen. Sollten die Kassen sich doch noch durchsetzen, könnten vor allem teure Produkte die Margen sinken lassen.
Brilique (Ticagrelor) war das erste Präparat, für das bereits im vergangenen Sommer ein Erstattungspreis festgelegt wurde. AstraZeneca gewährt den Kassen 24 Euro Rabatt, das entspricht 19 Prozent des Listenpreises von 124 Euro. Weil der Herstellerrabatt durch den neuen Nachlass abgelöst wurde, sind aber eigentlich nur 3 Prozent den Verhandlungen zuzurechnen.
Ähnlich sieht es bei Edurant (Rilpivirin) und Incivo (Telaprevir, beide Janssen-Cilag), Victrelis (Boceprevir, MSD), Gilenya (Fingolimod, Novartis) sowie Vyndaqel (Tafamidis, Pfizer) aus. Zieht man den abgelösten Zwangsabschlag ab, bleiben Rabatte zwischen 2 und 9 Prozent auf den HAP-Listenpreis übrig.
Dagegen wird bei Jevtana (Cabazitaxel, Sanofi-Aventis), Zytiga (Abirateronacetat, Janssen-Cilag) und Rapiscan (Regadenoson, RapidScan) bei der Abrechnung weiterhin der 16-prozentige Abschlag abgezogen; die Rechenzentren müssen den Betrag bei den Herstellern eintreiben. Bei den drei Präparaten gibt es zusätzlich Rabatte von 5, 10 beziehungsweise 23 Prozent.
Bei Yellox (Bromfenac) kommt eine dritte Variante zum Tragen: Hier löst der Erstattungspreis nur die Differenz zwischen regulärem und erhöhtem Herstellerrabatt ab: Statt 6 Prozent werden seit August 2010 16 Prozent Zwangsrabatt auf den HAP fällig; zum Jahresende läuft dieses Sonderopfer aus. Zusätzlich zum 6-prozentigen Abschlag gewährt der Hersteller Dr. Mann damit einen Rabatt von 55 Prozent auf den HAP. Dem Listenpreis von 8,33 Euro steht nun ein Nettobetrag von 2,44 Euro gegenüber.
Für Apotheken und Großhandel hat das Geschacher um Preise und Abschläge bislang keine Auswirkungen, da ihre Margen - entgegen der Auslegung von GKV-Spitzenverband und Bundesgesundheitsministerium - nach wie vor auf Basis des Listenpreises berechnet werden.
Anderenfalls hätten vor allem Nachlässe bei Hochpreisern spürbare Auswirkungen auf die Spanne der Apotheken: Denn bei teuren Arzneimitteln spielt der Fixzuschlag von 8,35 Euro noch nur eine untergeordnete Rolle, und anders als beim Großhandel ist der prozentuale Aufschlag der Apotheken nicht gedeckelt.
Vor allem wenn der Herstellerabschlag in den Rabatt einfließt, könnte die Spanne spürbar sinken: Bei Gilenya etwa würden die Apotheken statt 65 Euro nur noch knapp 49 Euro verdienen, also gut ein Drittel weniger. Richtig ins Rutschen kommen könnten die Preise und damit die Mischkalkulation der Apotheken, wenn auch im Bestandsmarkt über Erstattungsbeträge und Herstellerabschläge verhandelt würde.