Die ausgehandelten Erstattungspreise für neue Arzneimittel mit Zusatznutzen haben es zwar in die Software geschafft und werden dort angezeigt – der Vergleich mit preisgünstigeren Reimporten in der Software funktioniert allerdings bislang noch nicht. Noch gibt es in dem Bereich zwar keine „günstigeren“ Importprodukte. Bis die Software die Erstattungsbeträge berücksichtigt, wird es vermutlich aber noch zwei bis drei Wochen dauern, wie Dr. Mathias Schindl, Vorsitzender des Bundesverbands Deutscher Apothekensoftwarehäuser (ADAS) sagt.
Bis dahin sind Schindl zufolge hoffentlich alle Programme angepasst und neu ausgeliefert. In der Software könne dann mit der Funktion „Importsuche“ wieder automatisch festgestellt werden, ob es zu einem Artikel einen Import gebe, der die Preisgünstigkeitsregel (15 Prozent oder 15 Euro günstiger) einhalte.
Die Schuld für die Verzögerung sieht Schindl in den kurzfristigen Entscheidungen: Auf konkrete Nachfrage sei den Softwarehäusern noch im Dezember mitgeteilt worden, dass die Erstattungsbeträge für die Ermittlung der Preisgünstigkeit nicht zu berücksichtigen seien, wie es auch im Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung stehe. Nach Einführung des Verfahrens am 1. Februar seien dann Stimmen laut geworden, die das kritisierten.„Daraufhin wurde dann in Windeseile das Gegenteil beschlossen und die Softwarehäuser darüber schließlich am Abend des 11. Februar per Rundmail informiert“, sagt Schindl. Eine Woche sei aber einfach zu kurz, um alle Softwareprogramme zu ändern und die geänderte Software auszuliefern.
Solche häufigen und eiligen Nachbesserungen sind aus Schindls Sicht das Ergebnis von zu kurzen Vorlauf- und Abstimmzeiten, „wogegen der Bundesverband ADAS bereits seit mehreren Jahren – leider erfolglos – protestiert“. Sie brächten auf allem Ebenen Mehrarbeit, Ärger und Unsicherheit, kritisiert Schindl. Es bleibe zudem zu befürchten, dass es sich bei den Erstattungsbeträgen nicht um die letzte „heiße Fehlerkorrektur“ handele.
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