Zwei Dutzend Apotheken auffällig

Ersatzkassen: Exzesse beim „sogenannten Botendienst“

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Berlin -

Der Verband der Ersatzkassen (vdek) beschwert sich über die Botendienst-Vergütung der Apotheken. Der Kostenfaktor für die Kassen sei enorm, heißt es im hauseigenen Magazin. Das liege auch daran, dass vereinzelt Apotheken die Hälfte aller Arzneimittel ausführen.

Um in der Corona-Pandemie die Kontakte in der Apotheke zu vermeiden und den Menschen eine sichere Versorgung zu Hause zu ermöglichen, hatte der Gesetzgeber mit dem Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetz (VOASG) eine Botendienst-Pauschale eingeführt. Der zunächst im April mit einer Verordnung befristete Betrag wurde im Oktober auf 2,50 Euro halbiert, dafür aber mit dem Gesetz verstetigt. Damit sollen Apotheken auch gegenüber dem Versandhandel gestärkt werden.

Der vdek kritisiert die Vergütung „für den sogenannten Botendienst zulasten der GKV“. Zulässig sei diese Art der Versorgung auch in der Vergangenheit gewesen, aber da hatten eben die Apotheken die Fahrten aus eigener Tasche bezahlt.

„Während es aus Infektionsschutzgründen als nachvollziehbar erscheint, mit dem Ziel einer Kontaktvermeidung den Patientinnen und Patienten Arzneimittel von der Apotheke nach Hause zu liefern, muss nun die Frage erlaubt sein, ob dieser dauerhafte Service von der Versichertengemeinschaft zu finanzieren ist“, schreibt der vdek. Die Abrechnung dieser Leistung sei zudem an keinerlei Bedingung geknüpft, also gerade nicht auf notwendige Fälle beschränkt.

Aus Sicht der Ersatzkassen werden mit der Vergütung zudem Versandapotheken ungerecht behandelt. Die würden die Zustellung schließlich kostenfrei erbringen. Damit würden die oft von der Apothekerschaft eingeforderten „gleich langen Spieße“ zwischen Offizin- und Versandapotheke gerade nicht hergestellt: „Arzneimittel kosten die GKV bei den Vor-Ort-Apotheken mehr als bei konkurrierenden Versandapotheken.“

Ab April wurden 2020 nach vdek-Zahlen 7,2 Millionen Botendienste zulasten der Ersatzkassen abgerechnet. Das entspreche einer Vergütung von Höhe von 29 Millionen Euro in den ersten acht Monaten, durchschnittlich seien etwa 4 Prozent der Arzneimittelabgaben im Wege des Botendiensts erfolgt. Die Reduzierung der Vergütung habe keinen Einfluss auf die Mengen gehabt, das Honorar scheine also in der jetzt festgelegten Höhe immer noch auskömmlich.

Nach Detailauswertungen des vdek ist die Botendienstquote in Großstädten wie Berlin oder Hamburg verhältnismäßig niedrig, aber auch in Flächenländern wie Bayern und Brandenburg. Dagegen werde der Service im Saarland deutlich häufiger abgerechnet. Laut vdek sind nur 24 Apotheken für ein Viertel der Ausgaben verantwortlich. Bei den fünf Spitzenreitern, die die höchsten Beträge abgerechnet hätten, liege die Quote durchschnittlich bei 17 Prozent. Einige Apotheken rechneten sogar für bis zu 50 Prozent aller Arzneimittel einen Botendienst ab.

Betriebswirtschaftlich werde diese Leistung umso attraktiver, je häufiger die Apotheke diese abrechnen könne, erklärt der vdek, „da sich die Kosten für das Personal und eventuell einen Fuhrpark dann eher rechnen“. Vor diesem Hintergrund sei zu befürchten, „dass mehr Apotheken auf den Zug aufspringen und die Kosten dafür noch erheblich steigen werden“. Die Einführung des E-Rezepts werde diese Entwicklung sicher noch befördern, befürchten die Ersatzkassen.

Die Vergütung der Botendienste ist aus Sicht des vdek weder geeignet, die Rolle der Apotheken in der flächendeckenden Gesundheitsversorgung zu stärken, noch die Versorgung für die Versicherten spürbar zu verbessern. „Am Ende muss sie wahrscheinlich als eine ‚Entschädigung‘ der Apothekerschaft dafür betrachtet werden, dass der Versandhandel von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln aus europarechtlichen Gründen nicht untersagt werden konnte“, so das Fazit der Kassen.

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