Die Aut-idem-Liste hat den Apothekern einigen Ärger eingehandelt: Neben einem weiteren Retaxgrund brachte das Austauschverbot in der Praxis zusätzlichen Aufwand für alle Beteiligten. Ist das verordnete Arzneimittel etwa nicht verfügbar, muss der Patient sich ein neues Rezept besorgen. Doch auch die Kassen haben ein Problem: Sie fürchten um Einsparungen aus den Rabattverträgen. Damit die Ärzte künftig besser mitspielen, haben fünf Ersatzkassen die Mediziner informiert.
Seit Dezember dürfen Apotheken bei acht Wirkstoffen kein anderes Arzneimittel als das verordnete abgeben. Aktuell läuft das Stellungnahmeverfahren zur zweiten Tranche der Substitutionsausschlussliste. Dann könnten sieben weitere Wirkstoffe dazukommen.
Das Austauschverbot gilt absolut: Die Apotheken dürfen keine pharmazeutischen Bedenken geltend machen, auch Lieferengpässe rechtfertigen keinen Austausch. Auf der anderen Seiten müssen sie auch die Rabattverträge der Krankenkassen nicht beachten, da diese von der Aut-idem-Liste ausgestochen werden.
Auf dieses Problem verweisen in einem gemeinsamen Brief die Ersatzkassen DAK-Gesundheit, Techniker Krankenkasse (TK), Barmer GEK, KKH und hkk. Die Ärzte werden daran erinnert, dass die Apotheker normalerweise verpflichtet seien, die Rabattverträge zu bedienen. Weil der Austausch bei den Wirkstoffen der Aut-idem-Liste aber untersagt sei, sollen die Mediziner die Rabattverträge schon bei der Verordnung beachten – vor allem bei Neueinstellungen oder Umstellungen.
Die Kassen haben über die betroffenen Wirkstoffe zum Teil noch nach Inkrafttreten der Liste neue Verträge abgeschlossen. Den Rabatt erhalten sie nur, wenn das Rabattarzneimittel konkret verschrieben wurde. Denn selbst eine Wirkstoffverordnung muss zur Präzisierung in die Arztpraxis zurück.
Darauf weisen die Ersatzkassen auch die Ärzte hin: „Abweichend von der sonst gewünschten Vorgehensweise einer Wirkstoffverordnung muss für diese Wirkstoffe die Verordnung mit dem Präparatenamen erfolgen“, heißt es in dem Schreiben. Der Brief wurde nach Aussagen der DAK an rund 35.000 Mediziner verschickt.
Die DAK und KKH haben jeweils Verträge über vier Wirkstoffe geschlossen, die auf der Aut-idem-Liste stehen: Das Schilddrüsenhormon L-Thyroxin als Monopräparat und in Kombination mit Kaliumiodid sowie die Immunsusspressiva Tacrolimus und Ciclosporin. Beide Kassen haben immer mindestens zwei Hersteller unter Vertrag, die Ausnahme ist Ciclosporin bei der DAK, das exklusiv an Hexal vergeben wurde.
Die TK hat dagegen ausschließlich exklusive Verträge über drei Wirkstoffe geschlossen: L-Thyroxin kommt in beiden Varianten von Aristo, Tacrolimus von der Stada-Tochter Aliud. Aristo ist zudem Exklusivpartner für L-Thyroxin bei der Barmer GEK, bei Tacrolimus hat die Kasse sechs Hersteller in einem Open-House-Verfahren unter Vertrag genommen.
Die hkk hat L-Thyroxin in beiden Varianten von Aristo, beim Monopräparat zusätzlich einen Vertrag mit Aliud. Tacrolimus kommt wiederum exklusiv von Panacea. Sollten die Ärzte dem Wunsch der Kassen entsprechen, kommt es im zweiten Schritt auf die Lieferfähigkeit der Rabattpartner an, sonst müssen die Patienten dennoch in die Praxis zurückgeschickt werden.
In dem Schreiben an die Ärzte sind die Rabattpartner sowie die jeweilige Laufzeit der Verträge aufgeführt. Für die weiteren Wirkstoffe der Liste, β-Acetyldigoxin, Digitoxin, Digoxin und Phenytoin haben die Ersatzkassen aktuell keine Verträge geschlossen.
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