Der Lieferengpass bei Tamoxifen kam für viele überraschend. Durch Importe und die gezielte Abgabe kleiner Packungen sollte die Versorgung weitestgehend aufrechterhalten werden. Nun scheint sich die Lage wieder zu entspannen – Apotheken können erstmals wieder 100er-Packungen abgeben.
Die AMK weist darauf hin, dass Apotheken wieder große Packungen Tamoxifen abgeben dürfen. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat die Maßnahmen aktualisiert. Demnach ist es Apotheken wieder erlaubt, von der empfohlenen prioritären Abgabe von 30er-Packungen (N1) abzuweichen.
Die dem BfArM vorliegenden Informationen würden zeigen, dass aufgrund der getroffenen Maßnahmen die Versorgungslage stabilisiert werden konnte. Mit den Importen und der bereits regulär verfügbaren Ware könne eine hinreichende Versorgung aller Patientinnen sichergestellt werden. Weiterhin soll darauf geachtet werden, dass keine Überbevorratung stattfindet.
Da laut § 52b Abs. 3d AMG die primäre Abgabe importierter Arzneimittel zunächst weiterhin Gültigkeit behält, sollen vorrangig verfügbare N1-Packungen gebündelt zu N3-Packungen abgegeben werden.
Im Januar waren dem BfArM erstmals eingeschränkte Verfügbarkeiten für Tamoxifen-haltige Arzneimittel mitgeteilt worden. Dies hatte eine Kritikalitätsprüfung ausgelöst. Der Arzneistoff gehört zu den selektiven Estrogenrezeptormodulatoren und wird bei Brustkrebs eingesetzt. Adäquate Behandlungsalternativen sind nur bedingt vorhanden. Die meisten anderen Therapien gehen mit einem schlechteren Nebenwirkungsprofil einher.
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