„Sinn der Verordnung total ausgehebelt“

Entlassrezept: Vater muss erst zum Kinderarzt Sandra Piontek, 23.10.2024 10:06 Uhr

Wegen der strengen Regeln einer Krankenkasse, konnte Matthias von Bredow, Inhaber der Kreuz-Apotheke, ein Entlassrezept für ein Kind nicht beliefern. Foto: Kreuz-Apotheke
Berlin - 

In der Kreuz Apotheke in Niedenstein musste Inhaber Matthias von Bredow kürzlich die Belieferung eines Entlassrezeptes für ein Kind verweigern. Ein Vater konnte das dringend benötigte Medikament für sein frisch aus dem Krankenhaus entlassenes Kind nicht sofort mitnehmen. Der Grund: Die strengen Vorgaben der Krankenkasse.