Entlassrezept-Retax: Bei Einspruch keine Chance Sandra Piontek, 19.07.2023 10:05 Uhr
Sobald in der Apotheke Entlassrezepte vorgelegt werden, müssen viele eingehend kontrolliert werden. Fehlt mit dem roten Balken das sicherste Erkennungsmerkmal, kommt es im „Eifer des Gefechts“ nicht selten vor, dass solche Rezepte bei der Belieferung als normales Muster-16-Format durchrutschen. Ärgerlich: Denn die Krankenkassen retaxieren gnadenlos und ein Einspruch ist zudem zwecklos, wie Sandra Da Cruz, Inhaberin der Schloss-Apotheke in Dargun erst kürzlich feststellen musste.
In der Apotheke in Mecklenburg-Vorpommern nimmt Da Cruz häufiger Rezepte entgegen, die nicht auf den ersten Blick als Entlassrezepte zu identifizieren sind. „Wir haben immer wieder normale Muster-16-Formulare, die ohne den Entlassbalken ausgestellt wurden. Zu erkennen sind diese dann nur noch an der 4 im Statusfeld sowie der Betriebsstättennummer, die mit der Zahl 75 beginnt“, so die Apothekerin.
Besonders ärgerlich sei dies nicht nur für die Inhaberin, sondern auch für die Patient:innen. „Oftmals sind die Klinikärzt:innen schwer zu erreichen. Ich muss demnach die Kunden und Kundinnen erneut zum Arzt schicken, damit ein Rezept ausgestellt wird, welches wir problemlos abrechnen können“, so die Apothekerin.
Oftmals sei das aber nicht so leicht zu bewerkstelligen: „Die Menschen kommen direkt aus dem Krankenhaus, vielen geht es dann noch nicht sonderlich gut. Zudem bekommen sie nur in wenigen Fällen Arzneimittel für die ersten Tage ausgehändigt. Es handelt sich um akute Fälle, die ich unmenschlicher Weise erneut zum Arzt schicken muss.“
Heikle Sache
Erst kürzlich erlebte Da Cruz eine solche Situation: „Eine Patientin hatte per Entlassrezept Heparinspritzen 20 Stück aufgeschrieben bekommen. Da die Belieferung aber nur mit der kleinsten vorhandenen Normgröße erfolgen darf, waren wir gezwungen, die Menge auf 6 Stück zu kürzen. Diese Größe war aber über unseren Großhandel nicht lieferbar“, so die Inhaberin. „Folglich mussten wir auf eine Packung mit 10 Stück ausweichen. Das ist eine heikle Situation, werden wir retaxiert ist ein Einspruch meist zwecklos.“
Solche Retaxen habe es schon des Öfteren gegeben: „Wenn der Entlassbalken fehlt, rutschen diese Rezepte auch schon mal durch und die Erstattung wird gestrichen“, so die Apothekerin. „Entweder war die Abgabefrist bereits abgelaufen oder es wurde mit einer zu falschen Normgröße beliefert.“ Im Nachhinein dagegen anzugehen – mit der Begründung, der Balken hätte gefehlt – sei nicht von Erfolg gekrönt: „Die Kassen schmettern das rigoros ab“, so Da Cruz.
„Wir haben hier auf dem Land noch das Glück, dass wir viele unserer Patient:innen kennen und oftmals wissen, dass sie frisch aus dem Krankenhaus kommen. In der Urlaubssaison sieht es schon anders aus. Zumal auf BtM- und T-Rezepten der Entlassbalken fehlen darf. Da kann einem schnell der Status 4 entgehen“, so Da Cruz.