Dass Klinikärzte im Rahmen des Entlassmanagements Rezepte ausstellen und ihren Patienten mitgeben dürfen, gilt eigentlich schon seit Juli 2015. Doch tatsächlich kann es noch dauern, bis die ersten Entlassrezepte in den Apotheken landen. Denn noch streiten Krankenhäuser, Ärzte und Kassen über die genaue Ausgestaltung des Verfahrens.
Mit dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG) wurde geregelt, dass Kliniken im Rahmen des Entlassmanagements Arznei- und Hilfsmittel verordnen und Krankenscheine für bis zu sieben Tage ausstellen dürfen. Das Gesetz trat zwar schon im vergangenen Jahr in Kraft. Doch damit Klinikärzte Entlassrezepte ausstellen können, ist noch mehr nötig: Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) muss die entsprechenden Richtlinien anpassen und der GKV-Spitzenverband, die Kassenärztliche Bundesvereinigung und die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) müssen sich auf einen Rahmenvertrag verständigen.
Der G-BA hat sich bereits mit der Umsetzung befasst und Mitte September einen Entwurf zur Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) vorgelegt. Dieser wurde im Dezember mit einigen kleinen Änderungen beschlossen und Mitte März veröffentlicht. Klinikärzte dürfen demnach zwar Rezepte ausstellen, müssen aber zuvor prüfen, ob überhaupt eine Verordnung nötig ist. Denn bevorzugt sollen sie Arzneimittel mitgeben.
Die Verordnung soll auf einem Muster-16-Rezept erfolgen. Wichtig ist ein Hinweis auf das Entlassmanagement beziehungsweise eine Versorgung nach §39 Sozialgesetzbuch (SGB V), denn die Rezepte sind nur drei Werktage gültig. Das gilt auch für T-Rezepte, die normalerweise sechs Tage lang beliefert werden dürfen.
Ist das Rezept nicht richtig ausgestellt, muss der Patient zurück ins Krankenhaus, um es ändern und abzeichnen zu lassen. Die von der ABDA vorgeschlagene Möglichkeit, Änderungen oder Ergänzungen nach Rücksprache mit dem Arzt in der Apotheke vorzunehmen, wurde vom G-BA nicht aufgegriffen.
Der Rahmenvertrag steht allerdings noch nicht. „Es wird mit Hochdruck verhandelt“, erklärt ein DKG-Sprecher. Einen Zeitplan gibt es aber nicht. Das GKV-VSG hatte ursprünglich vorgesehen, dass der Rahmenvertrag bis Ende 2015 unter Dach und Fach ist – andernfalls ist die Möglichkeit vorgesehen, dass das Bundesgesundheitsministerium (BMG) das Schiedsamt anruft. „Die Frist war extrem eng“, so der DKG-Sprecher. Offenbar sieht das Ministerium das ähnlich, denn noch wurde das Schiedsamt nicht eingeschaltet.
Die Apotheker sind bei den Verhandlungen zum Rahmenvertrag nicht dabei. Allerdings hat das GKV-VSG ihnen die Möglichkeit eingeräumt, vor Abschluss des Vertrags eine Stellungnahme dazu abzugeben. Auch die Vereinigungen der Träger der Pflegeeinrichtungen haben diese Möglichkeit.
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