Die Übergangslösung für die Engpass-Prämie steht. Aber bis die Apotheken das Honorar abrechnen können, braucht es Geduld. Der Grund: Die Umsetzung in der Apothekensoftware braucht Zeit. Dabei lag eine pragmatischere Lösung auf dem Verhandlungstisch.
Die Softwarehäuser und Rechenzentren arbeiten mit Hochdruck an einer technischen Lösung zur Umsetzung der Übergangslösung der Abrechnung der Engpass-Prämie, wie der Bundesverband Deutscher Apothekensoftwarehäuser (ADAS) und der Bundesverband Deutscher Apothekenrechenzentren (VDARZ) in einer gemeinsamen Pressemitteilung informieren. ADAS und VDARZ hatten gemeinsam nach Veröffentlichung des Lieferengpassgesetzes (ALBVVG) sofort konkrete Vorschläge für eine Übergangslösung mit dem DAV abgestimmt. Doch ohne Erfolg.
„Leider wurde unser erster sehr pragmatischer Vorschlag vom GKV-Spitzenverband bzw. den einzelnen Krankenkassen nicht akzeptiert. Mit ihm wäre eine sofortige Lösung für alle Apotheken umsetzbar gewesen“, bedauert Klaus Henkel, Vorstandsmitglied im VDARZ.
Die vereinbarte Übergangslösung habe eine „nicht unwesentliche Anpassung in der Apotheken-Software“ zur Folge und stehe erst nach und nach allen Apotheken zur Verfügung. „Softwareanpassungen im Kernprozess der Apotheke – der Rezeptbearbeitung an der Kasse – erfordert große Sorgfalt und Qualitätssicherung. Hier darf nichts schiefgehen“, so Gerhard Haas, Vorstandsvorsitzender des ADAS.
ADAS und VDARZ weisen außerdem erneut darauf hin, dass das Umsetzen von Softwareänderungen in den geschäftskritischen Bereichen sowohl einen ausreichenden Vorlauf als auch fachlich verbindliche und vollständige Detailinformationen erfordere, um Umsetzungsprobleme und Verzögerungen, wie sie jetzt zu beklagen seien, zu vermeiden.
Apotheken wird empfohlen, sich auf den bekannten Kommunikationskanälen des Softwarehauses zu informieren, wann die Übergangslösung der Abrechnung der Engpass-Prämie für die genutzte Warenwirtschaft zur Verfügung steht.
50 Cent plus Umsatzsteuer können die Apotheken für den Austausch aufgrund eines Engpasses abrechnen. Mangels ausreichender und verbindlicher Informationen standen die dafür notwendigen Ergänzungen in der Apotheken-EDV zum Startzeitpunkt jedoch noch nicht zur Verfügung. Die Übergangslösung sieht die Verwendung des bekannten Sonderkennzeichens in Kombination mit den Faktoren 2, 3 und 4 vor.
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