Wird ein nichtverfügbares Arzneimittel ausgetauscht, bekommt die Apotheke 50 Cent plus Umsatzsteuer, und zwar für jeden Austausch. Zwar steht eine endgültige Lösung noch aus, aber auf eine Übergangslösung für die Lieferengpasspauschale haben sich Deutscher Apothekerverband (DAV), Softwarehäuser, Rechenzentren und GKV-Spitzenverband geeinigt. Bis abgerechnet werden kann, heißt es unter Umständen: Rezepte sammeln.
Grundlage für die Engpass-Prämie ist § 3 Absatz 1a Arzneimittelpreisverordnung. Erfasst ist jeder Austausch aufgrund von Nichtverfügbarkeit, stellen die Landesapothekerverbände klar. Zwar wurde für die Abrechnung das Sonderkennzeichen 17717446 vereinbart, doch zum Einsatz kommt es während der Übergangslösung noch nicht. Diese werde „zeitnah in den jeweiligen Warenwirtschaftssystemen zur Verfügung gestellt“, heißt es weiter.
Eine Übergangslösung für die Lieferengpasspauschale wurde nicht für alle Rezeptformulare vereinbart, sondern nur für Muster 16 und das E-Rezept.
Beide Teil-Lösungen sind erst nach einer Korrektur der Warenwirtschaftssysteme einsatzfähig, informieren die LAV.
Bei Muster 16-Rezepten könne „theoretisch“ das Rezeptbrutto nachträglich korrigiert werden, dazu kommt der Korrekturaufkleber beim neuen Druck zum Einsatz, so die LAV. Alternativ haben Apotheken die Möglichkeit, die Rezepte „eine Weile liegen zu lassen“. Beim E-Rezept könne mindestens bis zum Ende des Monats der Abgabe die Datensätze korrigiert und erneut an das Rechenzentrum übermittelt werden.
„Hier ist zu überlegen, ob der damit verbundene Aufwand im Verhältnis zum Ertrag angemessen ist“, so etwa der Bayerische Apothekerverband.
APOTHEKE ADHOC Debatte