In der Hilfsmittelversorgung ist der elektronische Kostenvoranschlag (eKV) ab Februar verpflichtend. Den Apotheken entstehen dabei – je nach Nutzung eines entsprechenden Moduls – zusätzliche Kosten.
GKV-Spitzenverband und Deutscher Apothekerverband sowie weitere Leistungserbringer im Hilfsmittelbereich hatten 2019 die verpflichtende Nutzung des eKV vereinbart. Das soll die Prozesse erleichtern, wenn vor Abgabe eine Genehmigung einzuholen ist. Den Leistungserbringern wurde eine Frist zur Umsetzung bis Ende 31. Januar 2023 gesetzt.
Für die Übermittlung der Kostenvoranschläge gibt es verschiedene Lösungen im Markt – die allerdings allesamt kostenpflichtig sind. Noventi etwa verlangt für seinen „eKV-Dialog“ eine Gebühr von 99 Cent pro eKV. Das Modul können auch Apotheken nutzen, die nicht Kunden des Dienstleisters sind. Diese zahlen aber zusätzlich eine Jahrespauschale von 216 Euro netto. Mit dem Bayerischen Apothekerverband (BAV) wurde offenbar eine Vereinbarung getroffen, dass auf diese Grundgebühr für Verbandsmitglieder verzichtet wird, auch wenn diese nicht bei Noventi abrechnen.
Das Rechenzentrum NARZ bietet die Übermittlung elektronischer Kostenvoranschläge an. Hier werden 239,40 Euro brutto pro Jahr fällig. Anbieter Medicomp – MIP-Orthopädie-Technik – verlangt 122,40 Euro netto zuzüglich 50 Cent pro genehmigten eKV. Und HMM Deutschland hat ein Provisionsmodell mit 1,55 Prozent Beteiligung, wobei mindestens 1,29 Euro und maximal 60 Euro netto pro genehmigter eKV anfallen, dafür keine Grundgebühr.
Die DAK-Gesundheit nutzt ausschließlich die MIP-Plattform von Medicomp. Apotheken können zwar über eine Schnittstelle weiterhin ihre übliche Software nutzen, eine Registrierung bei Medicomp ist allerdings zwingend notwendig, um genehmigungspflichtige Hilfsmittel bei der DAK beantragen zu können.
Laut der AOK Bayern schicken noch immer viele Apotheke den Kostenvoranschlag analog an die Kasse oder benutzen beide Systeme. Mitarbeiter:innen der Kasse nehmen jetzt Kontakt mit diesen Apotheken auf und weisen auf das Ende der Übergangsfrist hin. Für die Apotheken soll die Umstellung zudem eine Erleichterung bringen.
Das sehen nicht alle Apotheken so: Bisher werde der Kostenvoranschlag schnell per Fax geschickt, mit Kopie der Verordnung auf einen Formblatt, PZN oder/und Hilfsmittelpositionsnummer, Bruttopreis und Zuzahlung dazu – „das ging für uns relativ schnell“, berichtet ein Inhaber. „Die Apotheken übernehmen die Arbeit für das GKV-Mitglied, beantragen bei seiner Krankenkasse die Kostenerstattung für sein Hilfsmittel, das oft nur wenige Euro wert ist, übernehmen die Arbeit der Krankenkasse, pflegen die Daten in die EDV ein und müssen dafür auch noch eine Gebühr bezahlen.“
Bei den miserablen Aufschlägen auf Hilfsmittel sei mit diesen Vorgaben selten ein Gewinn zu generieren, kritisiert der Apotheker. Er werde künftig noch mehr darauf achten, welche Hilfsmittelversorgung in der Apotheke er überhaupt noch anbieten könne.
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