AMG-Novelle

Einzelimporte strenger geregelt APOTHEKE ADHOC, 03.08.2009 14:00 Uhr

Berlin - 

Apotheken dürfen Fertigarzneimittel aus den EU-Ländern nur noch importieren, wenn diese in Deutschland in der entsprechenden Wirkstoffzusammensetzung und Dosierung nicht im Handel sind. Darauf weist die Landesapothekerkammer Baden-Württemberg in einem aktuellen Mitgliederschreiben hin. Demnach wurde mit der AMG-Novelle das Importverbot, das bislang ausschließlich für Nicht-EU-Länder galt, auf die EU-Mitgliedstaaten ausgeweitet.

Der Einzelimport darf nach wie vor nur in geringen Mengen erfolgen. Das Arzneimittel muss im Herkunftsland zugelassen sein und darf nur im Rahmen der bestehenden Apothekenbetriebserlaubnis abgegeben werden.

Nicht-verschreibungspflichtige Wirkstoffe dürfen innerhalb der neuen Grenzen aus EU-Ländern auf Wunsch des Kunden importiert werden. Sollen OTC-Arzneimittel aus Ländern eingeführt werden, die nicht zur EU oder dem Europäischen Wirtschaftsraum - dazu zählen neben den EU-Staaten zusätzlich Norwegen, Island und Liechtenstein - gehören, bedarf es einer ärztlichen Verordnung. Davon betroffen sind beispielsweise Importe aus der Schweiz oder den USA.