IKK gesund plus

Einmalhandschuhe nur mit Genehmigung

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Berlin -

Wollen Apotheken Versicherte der IKK gesund plus mit Einmalhandschuhen versorgen, müssen sie ab dem 1. August eine Genehmigung einholen.

Einmalhandschuhe – steril und unsteril – gehören zu den Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch. Genau zur Produktgruppe (PG) 19. Für diese Produktgruppe 19D ist keine Präqualifizierung mehr nötig. Doch die IKK gesund plus hat die Genehmigungsfreigrenze aufgehoben. Ab dem 1. August sind Einmalhandschuhe zulasten der IKK gesund plus generell genehmigungspflichtig.

GKV hat Pflegehilfsmittelvertrag gekündigt

Der GKV-Spitzenverband hat den Pflegehilfsmittelvertrag zwar gegenüber den Leistungserbringern gekündigt, aber nicht gegenüber dem DAV. Aber: Um Versicherte mit Pflegehilfsmitteln versorgen zu können, müssen die Leistungserbringer oder Verbände einen entsprechenden Vertrag mit dem GKV-Spitzenverband geschlossen haben.

Der DAV teilte nun mit: „Nach mehreren Sitzungen zwischen DAV und GKV-SV wird keine Einigung auf dem Verhandlungsweg erreichbar sei.“ Denn: „Die Vertragspartner haben keine ernsthafte Bereitschaft gezeigt, den Vertrag unter Nutzung digitaler Prozesse mit effizienten Abläufen zu gestalten“, so der DAV. Mehr noch: „Stattdessen bevorzugten sie einen allgemein gehaltenen Vertrag mit weitgehend analogen und zeitintensiven Prozessen.“

Schiedsverfahren veranlasst

Nun wurde seitens des DAV die Nichteinigkeit im Verhandlungsprozess erklärt. In Folge kam es zur Einleitung des Schiedsverfahrens. „Der DAV setzt sich für eine zügige Durchführung und Entscheidung im Schiedsverfahren ein“, heißt es weiter.

Was bedeutet das für die Apotheken?

Es heißt, es bestehe „weiterhin keine Notwendigkeit, das Angebot des GKVSV zur Unterzeichnung eines Einzelvertrages anzunehmen.“ Bis zum 30. September bestehe eine vertragliche Grundlage für die Abgabe und Abrechnung der Pflegehilfsmittel. Weitere Informationen zu aktuellen Entwicklungen sollen folgen.

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