Der Vorstand der Bundesapothekerkammer (BAK) hat beschlossen, ein bundeseinheitliches apothekenspezifisches Qualitätsmanagementsystem (QMS) einzuführen. Dieses baue auf den bereits bestehenden QM-Systemen der 17 Apothekerkammern der Länder auf und vereinheitliche sie, teilte die BAK heute mit. „Wir wollen mit dieser freiwilligen Zertifizierung die Qualität der Apotheken langfristig auf hohem Niveau sichern und diese auch für Kunden und Patienten erkennbar machen“, sagte BAK-Präsidentin Magdalene Linz. Die pharmazeutischen Qualitätsstandards des neuen QMS gingen über die formalen Forderungen anderer Systeme hinaus.
Der Schwerpunkt des bundeseinheitlichen QMS liege auf den pharmazeutischen Leistungen, wie sie bereits in der ABDA-Mustersatzung und den Leitlinien zur Qualitätssicherung definiert seinen. Dazu gehörten die Versorgung mit Arzneimitteln, die Herstellung und Prüfung von Medikamente sowie die Information und Beratung. Das QMS schließt die jährliche Überprüfung der Beratungs- und Herstellungsleistungen ein. Das neue bundeseinheitliche QMS kann von allen Apotheken genutzt werden, die bereits von einer Landesapothekerkammer zertifiziert wurden. Auch Apotheken, die sich noch im Zertifizierungsprozess einer Apothekerkammer befinden oder diesen jetzt aufnehmen, können nach dessen Abschluss das bundeseinheitliche QMS nutzen.
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