Google-Rezensionen: Inhaberin antwortet immer

„Eine Apotheke, die man so fast nicht mehr findet“ Carolin Ciulli, 04.08.2024 10:43 Uhr

Top bewertet: Die Kronen-Apotheke in Herne hat bei Google fünf Sterne. Foto: Kronen-Apotheke
Berlin - 

Ohne Rezensionen geht es mitunter fast nicht mehr. Über Social Media wird gefühlt alles und jeder bewertet und die Meinungen der Nutzer ebenso rege gelesen. Für Inhaberin Ulrike Meyer sind die Google-Rezensionen „sehr wichtig“. Die Apothekerin nimmt sich die Zeit, jede mit einer persönlichen Botschaft zu beantworten.

Ob sich die Kundinnen und Kunden von den Online-Rezensionen einer Apotheke beeinflussen lassen, davon ist Meyer nicht unbedingt überzeugt. Dennoch seien die Bewertungen relevant. „Heutzutage ist das sehr wichtig, egal ob die Leute ins Hotel oder Restaurant gehen. Das ist das Erste, wonach man schaut.“

Fünf Sterne für Apotheke

Ihre Kronen-Apotheke in Herne hat bei Google fünf Sterne und knapp 70 Bewertungen. Das seien nicht viele, aber in Ordnung, „Ich würde gerne mehr bei Social Media machen, mehr Reels und mehr Posten. Aber ich kann es nicht.“ Mit Mitte 60 sei sie nunmal eine andere Generation. „Ich habe nicht die Nerven dazu. Das stresst mich und mir fehlt die Zeit.“

Ihre Tochter kümmere sich um die sozialen Netzwerke. Regelmäßig veröffentlicht sie die abgegebenen Rezension bei Facebook. In der jüngsten lobte die Kundin oder der Kunde die Apotheke und den Service: „Freundliche, zugewandte und äußerst kompetente Beratung in einer angenehmen Umgebung, die man so fast nicht mehr findet.“ Der Fokus der familiengeführten Apotheke mit zehn Angestellten sei, individuell und lösungsorientiert zu arbeiten, betont Meyer.

Kritik kommt online

Doch nicht immer sind alle Rezensionen so freundlich. Eine Frau beschwerte sich digital, dass ihr nach dem Tod ihrer Mutter noch eine Rechnung geschickt wurde. Meyer bedauert diesen Vorfall. Auch hier schrieb sie eine Antwort und sprach darin ihr Beileid aus, erklärte aber auch die finanzielle Forderung: „Es ist üblich, in einer Geschäftsbeziehung für erbrachte Leistungen eine Rechnung zu stellen und diese geht nach dem Versterben der betreffenden Personen an die Angehörigen.“ Die Apothekerin bot außerdem ein persönliches Gespräch an.