Im Juli wurde das Gesetz zur Modernisierung des Postrechts (Postrechtsmodernisierungsgesetz, PostModG) beschlossen, das infolge grundlegend veränderter Kommunikations- und Konsumgewohnheiten das Postsystem modernisieren soll. Da die Post beispielsweise auch keine Briefzustellung im bisherigen Tempo gewährleistet, hat das auch Auswirkung auf die Bekanntgabe von Steuerbescheiden.
Einen Tag mehr bekommen Inhaber:innen, die sich mit ihrem Steuerbescheid befassen. Denn statt der bisherigen drei Tage gelten ab dem kommenden Jahr vier Tage für die Zugangsvermutung. Wurde also bisher davon ausgegangen, dass betreffende Mitteilungen nach drei Tagen zugestellt waren, gilt ein Steuerbescheid nun vier Tage nach Versand als zugestellt.
Wie auch bisher muss eine spätere Zustellung per Poststempel oder Ähnlichem bewiesen werden. Fällt das Ende der neuen Viertagesfrist auf einen Samstag, Sonntag oder einen gesetzlichen Feiertag, verschiebt sich der Fristablauf wie bisher auch auf den Ablauf des nächsten Werktages. Ursprünglich sollte die Bekanntgabe eines Steuerbescheids sogar auch auf einen Samstag fallen dürfen, was nun aber nicht mehr im Gesetz auftaucht.
Generell betrifft die Neuregelung verschiedene Verwaltungsakte, greift jedoch erst nach dem 31. Dezember dieses Jahres. Dann gilt sie aber nicht nur für postalisch übersandte Dokumente, sondern auch für elektronisch übermittelte oder digital zum Abruf bereitgestellte Bescheide. Nach den nun vier statt drei Tagen beginnt wie gewohnt der eine Monat Rechtsbehelfsfrist, um gegebenenfalls Einspruch einzulegen.
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