Kapselzubereitung im Privatkeller

Eilantrag abgelehnt: „Hygienisch untragbare Zustände“

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Berlin -

Jetzt ist es offiziell: Die St.Martins-Apotheke in Jettingen-Scheppach muss schließen. Das Verwaltungsgericht Augsburg hat den Eilantrag von Inhaber Dr. Martin Lyhs gegen den Widerruf seiner Betriebserlaubnis abgelehnt. Vor dem Hintergrund der persönlichen Unzuverlässigkeit werde der Entzug der Betriebserlaubnis aller Voraussicht nach rechtmäßig sein, so das Gericht: Aufgrund „hygienisch untragbarer Zustände“ gehe vom weiteren Betrieb der Apotheke eine Gefahr für die Gesundheit ihrer Kunden aus.

Der Vorwurf gravierender Hygienemängel bezieht sich dabei allerdings nicht einmal auf die Apotheke selbst. Denn im Sommer hatte die Kriminalpolizeiinspektion Neu-Ulm gemeinsam mit dem Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) nicht nur den Betrieb durchsucht, sondern auch das Privathaus von Lyhs. Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen ihn wegen Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz (AMG), weil er Produkte als Nahrungsergänzungsmittel deklariert, hergestellt und vertrieben hat, die laut Arzneimittelrecht verschreibungspflichtig sind. Dabei geht es konkret um zwei von Lyhs hergestellte Mittel, von denen eines Procain und das andere Roten Reisextrakt enthält.

Die Nahrungsergänzungsmittel hatte er offensichtlich im Keller seines Privathauses hergestellt – „obwohl er dies bis zuletzt bestritt“, wie das Gericht anmerkt. Schon die Herstellung im heimischen Keller ist ein Verstoß gegen die gesetzlichen Vorschriften. Doch noch schwerer wogen die Umstände, unter denen er produzierte: Das Gericht spricht von Staub, Schmutz und beißendem Geruch. Bei der Durchsuchung seien unter anderem eine Kapselfüllmaschine, ein Kompressor, eine Waage, ein Stößel, ein Sieb, Dunstabzüge sowie Gelatine-Leerkapseln und Ausgangs- und Rohstoffe in großem Umfang vorgefunden worden. Außerdem lagen einzelne Kapseln auf dem Boden verstreut, andere auf einer Werkbank. Selbst hergestellte und mit aktuellem Datum etikettierte Arzneimittel wurden ebenfalls sichergestellt.

Doch nicht nur die Herstellungsbedingungen seien unzulässig gewesen, auch der Inhalt der Präparate sei nicht akzeptabel. Statt Nahrungsergänzungsmitteln habe Lyhs bedenkliche Arzneimittel auf den Markt gebracht: Dem Untersuchungsbefund des LGL zufolge haben die Mittel nämlich den Blutfettsenker Lovastatin enthalten, ohne dass er als wirksamer Bestandteil deklariert war. Die Einnahme sei deshalb mit Gesundheitsrisiken verbunden gewesen.

Auch bei dem Procain-Präparat gab es dem LGL zufolge erhebliche Qualitätsmängel: Laut Untersuchungsbefund befanden sich in den Kapseln durchschnittlich 451,7 mg Procain-HCl – obwohl auf dem Etikett 200 mg ausgewiesen waren. Die empfohlene Tagesdosis sei mit drei Kapseln angegeben worden. Bei dem vorliegenden Wirkstoffgehalt sei das eine gesundheitsgefährdende Dosis und deshalb bedenklich, insbesondere da den Anwendern die hohe Dosis aufgrund der falschen Deklaration nicht bewusst sei. Nach Angaben des LGL sind die mit der oralen Einnahme von Procain verbundenen Risiken und Nebenwirkungen mangels klinischer Studien kaum abzuschätzen – sie reichten demnach von Blasenbildung der Schleimhäute über Übelkeit, Durchfall und Erbrechen bis hin zu einem schweren allergischen Schock.

Die Entscheidung, den Eilantrag von Lyhs abzulehnen, hatte das Gericht am Mittwoch getroffen. Formell ist ihm der Entscheid aber noch nicht zugestellt worden. Rein rechtlich muss der Apotheker nach der Zustellung umgehend schließen – schließlich war ihm bereits nach Entzug der Betriebserlaubnis eine sechswöchige Abwicklungsfrist eingeräumt worden. Das für die Aufsicht zuständige Landratsamt Günzburg erwägt allerdings derzeit noch, ob es ihm eine weitere zweiwöchige Frist gewähren soll. Denn Lyhs hat ab Zustellung zwei Wochen, um beim Bayerischen Verwaltungsgerichthof (VGH) Beschwerde gegen den Beschluss einzulegen.

Lyhs selbst war für eine Stellungnahme nicht zu erreichen. Bereits vor dem Eilantrag hatte er Klage gegen den Entzug seiner Betriebserlaubnis eingereicht. Im Normalfall hat schon die eine aufschiebende Wirkung, doch beim Landratsamt sah man den Fall als besonders schwerwiegend an: Es hat die Maßnahme zum Sofortvollzug angeordnet, weil es durch die St.Martin-Apotheke „Belange der öffentlichen Sicherheit und Ordnung“ gefährdet sieht. Ab Zustellung des Bescheids vom Landratsamt blieben Lyhs deshalb sechs Wochen – und er war ihm am 25. September zugestellt worden.

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