Große Veränderung im Hilfsmittelbereich: Voraussichtlich ab Januar 2011 können die Kassen bei Verträgen und Ausschreibungen von Apotheken, Sanitätshäusern oder Augenoptikern eine Eignungsprüfung verlangen. Weil es keine gesetzliche Übergangsregelung gibt, kann jede Kasse selbst entscheiden, ob die Präqualifizierung eingeführt wird oder nicht. Im Liefervertrag von Barmer GEK und Techniker Krankenkasse (TK) ist die Präqualifizierung sogar schon festgeschrieben. Andere Kassen wollen die Verträge erst nach und nach umstellen.
Für die 14.000 Apotheken, die dem seit März geltenden Barmer/TK-Vertrag beigetreten sind, steht in den nächsten Monaten die Prüfung an. Laut Vertrag ist die Eignung spätestens am 30. Juni 2011 nachzuweisen. Das Datum sei aber nicht „in Stein gemeißelt“, erklärte eine TK-Sprecherin auf Nachfrage. Man werde den Apotheken ausreichend Zeit geben, denn niemand solle ausgeschlossen werden. Die alten Abgabeberechtigungen würden bis dahin weiter anerkannt.
Bei anderen Kassen sollen die Verträge erst am Ende der Laufzeit umgestellt werden: „In künftige Hilfsmittelverträge werden wir die Präqualifizierung mit aufnehmen“, sagte der Vorstandsvorsitzende der AOK Baden-Württemberg, Dr. Rolf Hoberg, gegenüber APOTHEKE ADHOC. Alle Leistungserbringer mit der Eignungsprüfung kämen dann prinzipiell als Vertragspartner in Betracht.
Auch bei der AOK Hessen will man flexibel reagieren: „Keiner muss befürchten, dass sich zum 1. Januar 2011 etwas ändert“, sagte ein Sprecher. Man werde die Verträge sukzessive anpassen und habe die Partner bereits informiert. Bei der AOK Niedersachsen sieht man die neuen Möglichkeiten ganz gelassen: Die Lieferverträge bestünden seit Jahren, und die Anbieter erfüllten die dafür nötigen Anforderungen. Nur bei großen Unterschieden zwischen alten und neuen Voraussetzungen für bestimmte Produktgruppen würden Verträge im Einzelfall angepasst.
Eigentlich sollen sich die Leistungserbringer bereits in sechs Wochen präqualifizieren lassen können. Doch die Prüfstellen warten noch auf die Ernennung durch den GKV-Spitzenverband. 40 bis 50 Anträge sind dem Vernehmen nach dort bislang eingegangen. Nicht nur die Krankenkassen oder ihre Zusammenschlüsse - der Verband der Ersatzkassen (vdek) hatte bereits im Mai einen entsprechenden Antrag gestellt - können Prüfstelle werden. Auch Unternehmen oder Organisationen haben sich beworben. Verbände von Hilfsmittelanbietern, die Vertragspartner der Krankenkassen sind oder werden wollen, können dagegen nicht selbst Präqualifizierungsstelle werden.
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