Rechtsanwalt warnt
eGK-Transport: Beihilfe zum Abrechnungsbetrug? Carolin Ciulli, 25.03.2025 10:18 Uhr

Warnt vor Beihilfe: Laut Rechtsanwalt Fabian Virkus können Apotheken nicht einfach eGK zum Arzt transportieren.
Foto: Treuhand Hannover
Berlin -
Das Einsammeln von elektronischen Gesundheitskarten (eGK) durch Dritte ist umstritten. Bereits im Februar 2021 hat das Landgericht Magdeburg einem Inhaber untersagt, sich Versichertenkarten aushändigen zu lassen und diese in Arztpraxen zu bringen. Rechtsanwalt Fabian Virkus von der Treuhand Hannover warnt in diesem Zusammenhang vor Abrechnungsbetrug. „Apotheker, die daran mitwirken, indem sie die eGK in die Arztpraxis liefern, machen sich der Beihilfe schuldig“, sagt er.