AMTS-Software

Medikationsplan in der Apotheken-EDV

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Berlin -

Der Medikationsplan kommt. Ab Oktober müssen Apotheker auf Wunsch des Patienten deren Plan aktualisieren. Das Verfahren ist allerdings umständlich: Solange eine Softwarelösung fehlt, müssen Änderungen handschriftlich vorgenommen werden. Und für eine Überprüfung auf Wechselwirkungen müssen die Medikamente händisch ins System übertragen werden. Bis die Daten auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) gespeichert werden, dürfte es aber noch dauern. Die Apothekensoftwarehäuser arbeiten deshalb an einer Übergangslösung.

Patienten, die mindestens drei verordnete Arzneimittel einnehmen, haben künftig ein Recht auf Erstellung und Aktualisierung eines Medikationsplans. Die dafür notwendige Rahmenvereinbarung wurde vom Deutschen Apothekerverband (DAV), der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und der Bundesärztekammer (BÄK) auf den Weg gebracht und ist im Mai in Kraft getreten.

Da der Plan anfangs in Papierform ausgestellt wird und es noch keine Möglichkeit gibt, ihn in die Software zu übersetzen, sind eine Reihe von Übergangsregelungen vorgesehen. So ist in der Vereinbarung unter anderem geregelt, dass Apotheker handschriftliche Ergänzungen vornehmen dürfen. Diese sollen „auf das Notwendigste reduziert bleiben und in deutlich lesbarer Form erfolgen“.

Perspektivisch sollen die Pläne aber elektronisch eingelesen und bearbeitet sowie anschließend ausgedruckt werden können. Der Bundesverband Deutscher Apothekensoftwarehäuser (ADAS) und der Bundesverband Gesundheits-IT (BVITG) arbeiten deshalb an einer offenen Industrie-Standardschnittstelle für den digitalen Austausch von Medikationsdaten.

Entwickelt wird diese Schnittstelle im Rahmen des „Arzneimittelkontos NRW“, einem Projekt der CompuGroup Medical (CGM), das schon seit einigen Jahren läuft. Auf einer zentralen Plattform werden die verschreibungspflichtigen Medikamente hinterlegt, Patienten können selbstgekaufte Arzneimittel hinzufügen. Auf das Arzneimittelkonto sollen nach einem definierten Berechtigungskonzept Ärzte, Patienten und ihre Angehörigen, Pflegekräfte und optional auch Apotheker zugreifen können.

Mithilfe dieses bereits existierenden Projekts soll nun die digitale Schnittstelle zwischen den Leistungserbringern entwickelt werden. Partner sind die CGM sowie die Tochterunternehmen CGM Systema und Lauer Fischer, Pharmatechnik, die Knappschaft und die Universität Bielefeld. Das Projekt hat Mitte April begonnen und soll zunächst drei Jahre laufen.

Wie der bundeseinheitliche Medikationsplan aussehen soll, ist zwar inzwischen entschieden – für den digitalen Austausch ist er aber noch nicht bereit. Das Problem liegt in der Codierung: Denn noch fehlen die nötigen Standards, die einen Austausch ermöglichen. So könnten Ärzte beispielsweise noch Felder mit Freitext ausfüllen – für den digitalen Austausch ist das schwierig.

Ein besonderer Schwerpunkt des Projektes liege auf der Zusammenarbeit von Apotheken und Pflegeheimen, erklärt ADAS-Chef Lars Polap. Schließlich werde ein großer Teil der Patienten, die ein Recht auf einen Medikationsplan haben, in Pflegeheimen betreut. Durch die Vermeidung von Medienbrüchen sollen Fehler reduziert und die Effizienz gesteigert werden.

Initial soll die Datenbank mit Daten der Krankenkassen befüllt werden. Aus der Behandlungshistorie können so sektorenübergreifend Informationen entnommen werden. Langfristig sollen Patienten aber eine aktive Rolle einnehmen. Sie sollen die selbst erworbenen Medikamente verwalten. Außerdem soll es personalisierte Einnahmeerinnerungen geben.

Durch eine strukturierte Aufbereitung der Daten aus dem Arzneimittelkonto NRW soll es möglich sein, den Medikationsplan zu erstellen. Geplant ist eine sektorenübergreifende Zusammenarbeit: Praxen, Apotheken, Pflegeeinrichtungen und Patienten sollen das Arzneimittelkonto zugreifen können. Vor jedem neuen Eintrag soll automatisch ein vollintegrierter AMTS-Check durchlaufen werden.

Die Partner setzen auf eine „hochsichere Datenhaltung“: Eine patentierte dezentrale Verschlüsselung soll zum Einsatz kommen, die nur Berechtigten einen Zugriff ermöglicht. Patienten, Haus- und Fachärzte, Pflegeeinrichtungen und Apotheken sollen die Daten einlesen und verändern dürfen. Krankenkassen und private Krankenversicherungen sollen zwar Informationen einspeisen, aber nicht lesen dürfen.

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