Mit seinen Abmahnungen in Sachen Himalaya-Salz hatte Rechtsanwalt Dr. Dominic-A. Vogg aus Hamburg im September für Wirbel gesorgt. Im Namen seiner Mutter Dr. Ingrid Vogg, die in der Hansestadt die Drive-In-Apotheke betreibt, hatte der Jurist mehrere Versandapotheken aufgefordert, entsprechende Produkte aus ihrem Webshop zu nehmen, da deren Bezeichnung irreführend sei. Ein Apotheker aus Berlin, der ebenfalls eine Unterlassungserklärung abgeben sollte, wehrte sich mit einem eigenen Testkauf.
Vogg hatte nach eigenen Angaben Mitte September rund 20 Versandapotheken Unterlassungserklärungen geschickt, weil diese in ihren Webshops verschiedene Himalaya-Salze angeboten hatten. Seine Mandantin fühle sich im Wettbewerb benachteiligt, hieß es.
Doch tatsächlich wurden die entsprechenden Produkte auch in der Drive-In-Apotheke verkauft – und zwar, nachdem Vogg seine Abmahnungen bereits verschickt hatte. Ein Apotheker aus Berlin, der zur Abgabe einer Unterlassungserklärung und zur Zahlung von knapp 900 Euro Anwaltskosten aufgefordert worden war, hatte zwei der strittigen Produkte kurzerhand in der Apotheke von Voggs Mutter bestellt und abholen lassen.
Konfrontiert mit dem Kauf, verzichtete Vogg auf die geltend gemachten Ansprüche. Auf Nachfrage teilt er mit: „Die von Ihnen angesprochenen Rechtsstreitigkeiten beziehen sich auf die explizit irreführende Werbung und den daraus dann folgenden Verkauf eines Salzproduktes, das nicht aus dem Himalaya stammt. Ich versichere Ihnen, dass die Drive-In-Apotheke zu keinem Zeitpunkt entsprechende Salzprodukte irreführend beworben hat und aus solch einer Werbung Verkäufe generiert hat.“
Laut Abmahnung sollte sich der Apotheker verpflichten, keine entsprechenden Salzprodukte mehr „anzubieten und zu verkaufen“. Für jeden Verstoß wären 500 Euro Konventionalstrafe zu zahlen gewesen. Bei Nichtabgabe der Unterlassungserklärung wurden gerichtliche Schritte sowie die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen angedroht.
Laut Vogg gibt es eine eindeutige Rechtsprechung zu dem Thema: Mehrere Oberlandesgerichte hätten den Vertrieb entsprechender Produkte untersagt, weil es im Himalaya nicht eine einzige Salzquelle gebe. Der Anwalt hatte den betroffenen Apothekern geraten, die Unterlassungserklärung abzugeben, ihren Shop zu durchforsten, entsprechende Produkte zu deaktivieren und das Sortiment im Auge zu behalten.
Mehrere Apotheken hätten dies bereits getan, andere Verfahren seien bereits beim Landgericht Hamburg anhängig, so Vogg im September. Eine Gruppe von Apothekern hat den Kampf noch nicht aufgegeben und bereitet sich auf eine juristische Auseinandersetzung vor.
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