E-Rezept ohne Quittung: 5400 Euro nicht bezahlt Sandra Piontek, 13.09.2024 10:13 Uhr
Ein Inhaber musste nach seiner Abrechnung feststellen, dass für insgesamt 24 E-Rezepte keine Erstattung erfolgt ist. „Der Schaden beträgt über 5000 Euro“, so der Apotheker. Der Grund: „Unter den eingereichten Rezepten befand sich auch ein Hochpreiser.“ Seine Apothekenversicherung lehne daher den Schaden ab. „Ich bleibe darauf sitzen“, erklärt er.
Im Zeitraum vom 23. Januar bis zum 10. Februar habe er 24 E-Rezepte nicht bezahlt bekommen. Unter den eingereichten Rezepten war auch das hochpreisige Medikament Amgevita mit dem Wirkstoff Adalimumab. „Das Medikament kostet 3200 Euro. Ich hatte ohnehin bei Hochpreisern immer schon ein schlechtes Gefühl, dachte aber, dass mit der Einführung des E-Rezeptes nichts mehr verloren gehen kann“, so der Apotheker.
Weit gefehlt: „Der Schaden für die verlorenen E-Rezepte beträgt insgesamt 5444 Euro“, beklagt er. Dabei habe er alles richtig gemacht: „Ich hatte die Rezepte softwareseitig korrekt behandelt.“ Will heißen: „Ich arbeitete mit der FiveRx-Prüfung. Die Rezepte waren alle dispensiert, sprich übertragen und abgerechnet.“ Das Problem: „Ich habe nicht bemerkt, dass ich für diese Rezepte keine Quittung von der Gematik erhalten habe.“ Fehlt eine Quittung, weil das Rezept nicht auf den Server der Gematik übertragen wurde, erfolgt auch keine Zahlung. „Eine Fehlermeldung habe ich jedoch nicht erhalten“, ärgert er sich.
Keine Quittung, kein Geld
Zudem habe es sich vor allem im Januar noch um ganz andere Dinge gedreht: „Es war wichtig, dass wir überhaupt zur Funktionalität des E-Rezeptes beitragen. Wenn ich daran denke, wie oft die Technik einfach ausgefallen ist“, beklagt er. „Mir hat man nicht konkret erklärt, dass es eine Quittung der Gematik bedarf, damit mir mein Geld ausgezahlt wird.“ Außerdem sei es im Apothekenalltag mitunter schwierig alle Rezepte zu prüfen. „Dass man den Apotheken so wenig entgegenkommt, verstehe ich einfach nicht“, so der Apotheker.
Die Gematik stelle nach Ablauf von 100 Tagen keine Quittungen mehr aus. „Man teilte mir mit, dass nach diesem Zeitraum die Datensätze gelöscht werden.“
Der Quittungsdatensatz kann nur 100 Tage nach Rezepterstellung neu erstellt werden. Dies ist jetzt nicht mehr möglich.
Seine Apothekenversicherung lehnte den Schaden ebenfalls ab. „Ich bleibe auf den Kosten einfach sitzen. Ich kann es nach der langen Zeit auch nicht mehr klären“, so der Inhaber. Auch der eingeschaltete Jurist seines Verbands fühlte sich nicht zuständig: „Es sei ein unternehmerisches Risiko und Ende.“ Was ihn besonders ärgere: „Ich schenke damit den Krankenkassen eine Menge Geld. Dabei ist ohnehin klar, dass wir Apotheker mit Hochpreisern nichts mehr verdienen. Aber das Risiko in Vorleistung zu gehen, müssen wir auf uns nehmen.“