ADG-Kunden bei ARZ

E-pDL: Kürzel legt Abrechnung lahm

, Uhr
Berlin -

Eine Apothekerin ist genervt: Sukzessive habe ihr Team das Angebot an pharmazeutischen Dienstleistungen (pDL) hochgeschraubt. Nunmehr rechnet sie die Leistungen elektronisch beim Rechenzentrum ARZ Haan ab, als sogenannte E-pDL, wie der Vorgang bei ihrem Softwarehaus ADG genannt wird. Am Dienstag habe das plötzlich nicht mehr funktioniert. „Aufgrund eines Fehlers kann die Leistung nicht abgerechnet werden“, so die Rückmeldung des Dienstleisters.

„Auf Nachfrage bei ARZ Haan hieß es am Dienstag, dass das Problem alle ADG-Kunden betrifft und sie an einer Lösung arbeiten. Mehr konnte man mir dazu erstmal nicht sagen“, erklärt die Inhaberin. Beim Softwarehaus habe man ihr geraten, den Rezeptstatus zu ändern und zu überprüfen, dass die E-pDL im System dasselbe Datum habe wie das zugehörige E-Rezept. Eine solche Konstellation könnte auftreten etwa bei der Einweisung in die Handhabung eines verordneten Inhalators. Beides hat die Apothekerin überprüft, daran habe es nicht gelegen. „Da stauen sich natürlich die E-pDL. Das muss alles nachgearbeitet werden.“

Es hing am Präfix

„Das Problem tritt nur bei ADG-Kunden auf“, bestätigt das Abrechnungszentrum. Um einen echten Fehler habe es sich allerdings gar nicht gehandelt: „ADG hat in dem Fall keinen Fehler gehabt, sich aber nicht wie die anderen Apothekenverwaltungssysteme an die Empfehlung der Abda gehalten.“

Die Empfehlung der Abda: Bei den Datenlieferungen an das Rechenzentrum auf bestimmte Präfixe zu verzichten. Darunter auch die von ADG verwendete Vorsilbe „APO“.

Dem widerspricht allerdings die Technische Anlage (TA1) Anhang 5: Demnach ist das Präfix „Apo“ gleich mehrfach vergeben, unter anderem für den Titel der verschreibenden Person. „Insofern hat ADG alles richtig macht“, klärt das ARZ Haan auf. Da sich das Softwarehaus also an der Vorgabe orientierte, kam es zu dem Fehler, der in den Apotheken spürbar wurde: Die E-pDL bei ADG-Kunden konnten nicht eingereicht werden.

Problem konnte umgangen werden

Das ARZ Haan erhielt auf eine Anfrage beim Softwarehaus in dieser Woche bislang keine Rückmeldung. Daher „wurde seitens ARZ eine weitere Prüfregel eingebaut, um den Fehler zu umgehen“. Diese konnte am gestrigen Mittwoch aktiviert werden; seit Mittwochnachmittag sollte die Abrechnung laut ARZ Haan wieder reibungslos funktionieren. „Somit sollte die Fehlermeldung heute nicht mehr auftreten und die E-PDLs im Status ‚Vor_Abrechnung‘ stehen“, erklärt das Abrechnungszentrum abschließend.

„Bei uns klappt es derzeit wieder“, bestätigt die Apothekerin. „Ich hoffe, dass es so bleibt.“

Newsletter
Das Wichtigste des Tages direkt in Ihr Postfach. Kostenlos!

Hinweis zum Newsletter & Datenschutz

Lesen Sie auch
Neuere Artikel zum Thema
Mehr zum Thema
Mehr aus Ressort
Kein Bewusstsein für Leistung vorhanden
Notdienst: Apotheker für 50 Prozent Luxus-Aufschlag
Neue Nische für Zwischenhändler
Skonto über Großhandelsapotheken?

APOTHEKE ADHOC Debatte