Apotheker müssen ergänzen – ohne Honorar Alexander Müller, 30.11.2015 15:20 Uhr
Die Apotheker haben beim E-Health-Gesetz ein Ziel erreicht – und ein wichtiges verpasst: Union und SPD wollen sie beim Medikationsplan einbinden, dies aber nicht extra vergüten. Die Regierungsfraktionen verständigten sich auf einen entsprechenden Änderungsantrag. Auch das Bundesgesundheitsministerium (BMG) ist d'accord. Am Donnerstag soll das Gesetz im Bundestag verabschiedet werden. „Das Paket ist zugeschnürt“, heißt es aus Koalitionskreisen.
Zuletzt hatte sich abgezeichnet, dass die Koalition die Apotheker doch noch am Medikationsplan beteiligen würde – nur über das Wie wurde bis zuletzt gesprochen. Jetzt haben sich Union und SPD auf die schmalere Variante entschieden: Demnach sollen die Apotheker verpflichtet werden, den Medikationsplan auf Wunsch des Patienten zu aktualisieren. Später soll dies auf der elektronischen Gesundheitskarte digital geschehen.
Die Erstellung des Plans inklusive der dafür vorgesehenen Vergütung soll aber den behandelnden Ärzten vorbehalten bleiben. Damit werden die Apotheker beim Medikationsplan zum unbezahlten Gehilfen des Arztes.
Die Berichterstatter der Koalitionspartner, Katja Leikert (CDU) und Dirk Heidenblut (SPD), hatten vor einer Woche verschiedene Versionen eines möglichen Änderungsantrags diskutiert. In einer Variante hieß es: „Auf Wunsch des Versicherten hat die Apotheke bei Abgabe eines Arzneimittels eine insoweit erforderliche Aktualisierung des Medikationsplans vorzunehmen.“ Offenbar wurde diese Fassung nun von den Fraktionen abgenickt.
Die ABDA hatte zuletzt noch davor gewarnt, dass wegen der Rabattverträge jeder Medikationsplan untauglich werden könne, wenn die Apotheker nicht von Anfang an eingebunden würden. Schließlich werde das vom Arzt verordnete Arzneimittel in der Apotheke oft durch ein Rabattarzneimittel ausgetauscht. „Allein im Jahr 2014 wurden fast 350 Millionen Generika als Rabattarzneimittel abgegeben“, schreibt die ABDA.
ABDA-Präsident Friedemann Schmidt hatte vorgetragen, dass neun von zehn Patienten, die dauerhaft mindestens drei Arzneimittel einnehmen, eine Stammapotheke haben. „In der Stammapotheke weiß man, was der Patient wirklich bekommt – ob Rabattarzneimittel oder rezeptfreies Präparat“, so Schmidt. Dieser Vorteil sei „unschlagbar“ für den Medikationsplan. Das bloße Aktualisieren eines unrichtigen Medikationsplans sei kein Ersatz dafür.
Doch in den Regierungsfraktionen ist die ABDA mit ihren Argumenten nicht durchgedrungen. Letztlich entschieden sich Union und SPD für die „kleine Variante“. Das Ergebnis sei zudem ressortabgestimmt; das BMG hat also ebenfalls zugestimmt. Damit dürfte der Zug für die Apotheker abgefahren sein.